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Die drei Kategorien A1, A beschränkt und A unbeschränkt richten sich nach der Art des Fahrzeuges, insbesondere seiner Leistung und der Grösse des Hubraums. Die Beschränkungen gelten sowohl in Hinblick auf das Mindestalter des Fahrers als auch auf seine Fahrerfahrung.
So dürfen Jugendliche ab 16 Jahren nur die Kategorie A1, also Motorräder bis 11 kw mit einem Hubraum bis maximal 50 Kubik, fahren. Alle anderen Fahrzeuge dieser Kategorie mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubik darfst du erst ab 18 Jahren bedienen. Ebenfalls ab 18 Jahren ist der Erwerb des Führerscheins Kategorie A beschränkt möglich. Dieser gilt für Motorräder mit bis zu 35 kw und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von bis zu 0,2 kw pro Kilogramm.
Die Kategorie A unbeschränkt setzt bei dir am meisten voraus: Erst Fahrer ab 25 Jahren dürfen Fahrzeuge dieser Klasse führen. Eine Ausnahme besteht, wenn du bereits zwei Jahre im Besitz eines Führerscheins der Kategorie A beschränkt bist. Während dieser Zeit darf dir allerdings nicht der Führerausweis wegen eines Verstosses entzogen worden sein. Wie der Name der Ausweiskategorie schon vermuten lässt, gibt es hier keine Begrenzung bezüglich des Hubraums und der maximalen Geschwindigkeit.
Zu den inhaltlichen Voraussetzungen gehört der Lernfahrausweis. Ausserdem musst du den Sehtest, einen Nothelferkurs und die Theorieprüfung absolviert und bestanden haben. Auch die praktische Grundschulung musst du für die Anmeldung bereits hinter dir haben. Der Motorradgrundkurs umfasst für die Kategorien A beschränkt und unbeschränkt zwölf Stunden, vorausgesetzt, du besitzt noch keinen Führerschein oder eine Fahrerlaubnis der Klasse B.
Du hast bereits einen Führerschein Klasse A1 (Prüfungsdatum nach dem 01.01.2003)? Dann benötigst du lediglich eine nachgewiesene Fahrpraxis von sechs Stunden. Falls du deinen Führerschein in der Kategorie A beschränkt vor weniger als zwei Jahren gemacht hast oder einen der Kategorie A1 vor dem 01.01.2003, musst du keine Grundstunden mehr nehmen, aber dennoch an der Prüfung teilnehmen.
Für die Motorradprüfung in der Schweiz brauchst du ein betriebssicheres Motorrad in der Kategorie A1, A beschränkt oder A unbeschränkt (je nachdem, für welche Kategorie du den Führerschein machst) sowie die notwendige Schutzbekleidung gemäss STVA. Dazu gehören ein Schutzhelm, mehr als knöchelhohe feste Stiefel, Motorradhandschuhe, eine Motorradhose und -jacke. Ein Nierengurt ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert. Dein Motorrad muss für den Strassenverkehr zugelassen sein, über ein amtliches Kontrollschild und ausserdem über eine Vignette verfügen.
Deinen Führerausweis erhältst du nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Motorradprüfung bei dem Strassenverkehrsamt deines Kantons. Dort bekommst du auch deinen Lernfahrausweis, den du vor den Praxisstunden beantragen musst. Für die Ausstellung benötigst du deine Identitätskarte oder einen ausländischen Personalausweis sowie ein biometrisches Passfoto in Farbe.
Du erhältst zunächst einen Führerausweis auf Probe. Dieser ist für drei Jahre gültig. In dieser Zeit musst du zwei Weiterbildungskurse absolvieren. Diese dauern je acht Stunden und verteilen sich zumeist auf zwei Tage. Diese Kurse sind nur dann Pflicht, wenn du noch keinen unbefristeten Führerschein in der Kategorie A beschränkt oder B besitzt. Verfügst du hier bereits über eine entsprechende Fahrerlaubnis, erhältst du nach der Fahrprüfung direkt einen regulären Ausweis.
Du hast die Prüfung nicht bestanden? Beim ersten Mal meldest du dich per Formular für den zweiten Versuch an. Sollte es sich bereits um die zweite Prüfung handeln, benötigt das Strassenverkehrsamt eine Bestätigung deines Fahrlehrers darüber, dass du die Motorradausbildung abgeschlossen hast. Beim dritten Mal musst du einen Fahreignungstest machen. Solltest du diesen oder den vierten Versuch immer noch nicht bestehen, sieht die gesetzliche Regelung in der Schweiz vor, dass du ein verkehrspsychologisches Gutachten anfertigen lassen musst, um deine Fahreignung zu bestätigen.
Die Preise variieren je nach Fahrschule, sodass sich keine pauschalen Angaben machen lassen. Wir geben dir im Folgenden den Überblick über den ungefähren Bereich, in dem die Prüfung preislich liegen wird:
Liest du das Wort Idiotentest, dann denkst du sofort an dumme Fragen, die in merkwürdigen Beschreibungen deiner Person enden. Doch in diesem Artikel geht es nicht im jene Idiotentests, mit denen dich jemand ein bisschen aufziehen möchte, sondern um den Test, den du machen musst, wenn du ein schwerwiegendes Verkehrsdelikt begangen oder wenn du die praktische Fahrprüfung zu oft nicht bestanden hast. Bei ihm geht es darum, ob du deinen Führerschein behalten darfst, ihn wieder bekommst oder ihn überhaupt machen kannst. Alles rund um die verkehrspsychologische Untersuchung erfährst du hier.
Eine getönte Autoscheibe bietet beim Autofahren viele Vorteile. Hochwertige Tönungsfolien schützen effektiv vor Sonne und Hitze. Sie halten UV Strahlen wirksam ab und sorgen dafür, dass das Fahrzeug angenehm klimatisiert bleibt. Der Hitzeschutz hat darüber hinaus den zusätzlichen Effekt, dass er einen Sichtschutz bildet und der Innenraum nicht so schnell ausbleicht. Bei Unfällen bieten die Folien einen guten Schutz vor Splittern. Farbige Folien sorgen zudem für ein lebendiges und attraktives Design. Allerdings ist beim Tönen der Autoscheiben nicht alles erlaubt. Hier erfährst du, was beim Tönen von Autoscheiben gestattet ist und wie du die Tönung mit hochwertigen Folien fehlerfrei durchführst.
Wer rechts überholt, macht sich strafbar. So steht es im Gesetz. Doch ist die Sache immer so einfach? Machst du dich auf jeden Fall strafbar, wenn du jemanden rechts überholst? Tatsächlich gibt es Ausnahmen zu dieser Regel. Noch komplizierter wird die Angelegenheit, wenn du nur rechts an jemanden vorbeifahren willst. Hier ist die Unterscheidung zwischen dem Überholvorgang und dem blossen „schneller Fahren“ nicht immer klar definiert. Alles rund um das Thema gibt es hier.
Manchmal ist das Auto einfach zu klein. Hast du einen Umzug vor, möchtest du Baumaterialien transportieren oder besitzt du ein Unternehmen, für das du regelmässig Güter bewegen musst? Dann bietet sich bei der Suche nach einem passenden Fahrzeug ein Transporter an. Diesen kannst du natürlich kaufen, wenn du ihn aber nur für eine bestimmte Angelegenheit benötigst, lohnt es sich oft, ein Modell zu mieten. Doch ganz gleich, was auf dich zutrifft, in puncto Transporter gibt es einige Regeln zu beachten. Hier erfährst du alles, was du wissen musst, damit du mit dem grösseren Fahrzeug sicher durch den Strassenverkehr kommst.
Um eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Schweizer Strassenverkehr zu begehen, musst du kein Raser sein. Vielleicht bist du durch den Beifahrer oder deine Kinder im Auto abgelenkt und wirst geblitzt. Doch unabhängig vom Grund der Geschwindigkeitsüberschreitung erwarten dich hohe Bussen. Wirst du erwischt, führt die Polizei die entsprechenden Massnahmen teils sofort durch, teils erhältst du einen Bescheid mit der Post. Was erwartet dich bei einem Geschwindigkeitsverstoss im Strassenverkehr? Die wichtigsten Fragen klären wir hier.
Bei einer Neuanmeldung oder bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz musst du diesen Vorgang bei deinem zuständigen Zollamt und beim Strassenverkehrsamt melden. Dort erhält das Fahrzeug eine sogenannte Stammnummer, um eindeutig identifizierbar zu sein. Diese benötigst du besonders für die Zulassungsprüfung und die Autoversicherung. Sie ist im Fahrzeugausweis festgehalten, zusammen mit der Marke, dem Typ, der Erstinverkehrssetzung, der Typengenehmigung, dem Kontrollschild und dem Name und der Adresse des Fahrzeughalters. Lerne hier mehr über die Stammnummer deines Wagens.