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Wann das Fahrzeug in die Prüfung muss, hängt von seinem Alter ab. In der Regel erfolgt die erste Motorfahrzeugkontrolle vier Jahre nach der ersten Zulassung des Wagens. Nach dieser ersten Prüfung erfolgt die nächste innert von drei Jahren. Danach verkürzen sich die Prüfintervalle auf zwei Jahre. Zumeist schickt dir das Strassenverkehrsamt deines Kantons eine Aufforderung zur Prüfung per Post zu. In diesem Fall bist du dazu verpflichtet, die Fahrzeugkontrolle in der angegebenen Frist vornehmen zu lassen. Den Termin solltest du unbedingt wahrnehmen, denn sonst drohen Bussen. Ausserordentliche Prüfungen sind immer dann zu beantragen, wenn du an deinem Wagen wesentliche Veränderungen vornimmst. Diese Änderungen musst du den Behörden innert von 14 Tagen mitteilen und einen speziellen Termin vereinbaren. Das betrifft vor allem das Tuning. Teilst du den Behörden diese Veränderungen nicht mit, wird ebenfalls eine Busse fällig.
Du bist nicht nur verpflichtet, zum angeordneten Termin zu erscheinen. Du musst auch sichergehen, dass dein Fahrzeug auf die MFK richtig vorbereitet ist. Allerdings musst du deinen Wagen nicht auf den neuesten Stand bringen. Du solltest ihn jedoch ordentlich reinigen und sauber halten. Ausserdem solltest du sicherstellen, dass die zu überprüfenden Geräte richtig funktionieren. Dazu gehören zum Beispiel:
Weiterhin überprüfen die Behörden die Identifikation des Fahrzeuges anhand der Kontrollschilder und der Dokumente. Sie stellen fest, ob der Fahrer ausreichend Sicht hat und ob das Fahrgestell, Achsen, Reifen, Räder und Aufhängungen in Ordnung sind. Dabei kann unter anderem der Rost eine wichtige Rolle spielen.
Sollten die Behörden Mängel am Fahrzeug feststellen, dann musst du diese innerhalb von 30 Tagen beheben. Du erhältst einen Prüfbericht, auf dem der Prüfer die Mängel aufzeichnet. Allerdings verfahren die verschiedenen Kantone unterschiedlich. In manchen Gegenden der Schweiz reicht es aus, wenn du die Mängel selber behebst, es auf dem Prüfbericht vermerkst und ihn mit dem Fahrzeugausweis an die Behörde schickst. Hier kannst du also selber Hand anlegen, wenn du das Können dafür hast. Andere Behörden wollen den Wagen immer zur Nachprüfung sehen. Das kann selbst bei kleinsten Mängeln der Fall sein. Die Nachprüfung kann zusätzliche Kosten verursachen.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob der Wagen auf die MFK vorbereitet ist oder den Mindestanforderungen genügt, kannst du die Dienstleistungen einer Werkstatt in Anspruch nehmen. Werkstätten bieten gerne einen Vortest an. Zu den Dienstleistungen gehört auch, das Fahrzeug vorher gründlich zu reinigen. Ein Vortest bei einer Werkstatt kann von Vorteil sein, wenn sich dadurch die zusätzlichen Kosten durch die Nachprüfung vermeiden lassen. Dabei solltest du nur die Teile des Wagens überprüfen lassen, die auch für die MFK relevant sind. Und: Ein Kostenvoranschlag ist immer eine gute Idee. In einigen Kantonen kann es genügen, wenn die Werkstätten die Mängelbehebung bescheinigen und an die Behörden schicken. In anderen muss der Wagen nach der Behebung in der Werkstatt zur Nachprüfung.
Der Halterwechsel setzt den Intervall der jährlichen Überprüfungen nicht aus. Es ist jedoch nicht notwendig, den Behörden den Wagen vorzuführen, sobald du einen Occasionswagen gekauft hast. Vorsicht beim Kauf von gebrauchten Wagen, die der Halter mit „frisch ab MFK“ bewirbt. Das ist kein Gütesiegel, sondern bedeutet lediglich, dass der Wagen bei der letzten Prüfung den Mindestanforderungen entsprach. Möchtest du auf Nummer Sicher gehen, dann schlage ihm einen Occasionstest vor. Anders sieht es bei Importen in die Schweiz aus. Importierte Fahrzeuge musst du vor der Zulassung zum Verkehr überprüfen lassen. Handelt es sich um einen Neuwagen, dann reicht es für die Behörden aus, die Papiere zu sichten.
Generell musst du den Wagen in deinem Heimatkanton überprüfen lassen. Zumeist hast du dort eine Wahl zwischen mehreren Anlaufstellen, jedoch musst du das schriftlich beantragen. Die einzelnen Kantone verfahren hier unterschiedlich. Anders sieht es aus, wenn du eine freiwillige Überprüfung durchführen lassen willst.
Möchtest du ausserhalb der regelmässigen Prüftermine dein Fahrzeug untersuchen lassen, dann kannst du jederzeit einen Termin vereinbaren. In diesem Fall musst du die Prüfung nicht in deinem Heimatkanton vornehmen lassen. Du brauchst dafür auch keine Bewilligung deines Strassenverkehrsamtes.
Mobil sein mit Auto oder Motorrad ist ein lang gehegter Wunsch, den du dir endlich erfüllen möchtest? Ob mit 18 oder mit 50 Jahren – es ist nie zu spät für eine Anmeldung zur Fahrschule. Doch bevor du freudestrahlend deinen Führerschein in den Händen hältst, brauchst du einige Zertifikate. Damit du dich das erste Mal hinter ein Lenkrad setzen darfst, musst du unter anderem die Teilnahme am VKU nachweisen. Alles Wissenswerte zum Verkehrskundeunterricht erfährst du hier: Voraussetzungen, Inhalte und Kosten. Mit unseren Tipps zu Kursen, Fahrstunden und Freude am Fahren wirst du fit für die Strasse.
Egal ob du regelmässig am Verkehr in der Schweiz teilnimmst oder das Land nur im Urlaub besuchst: Die wichtigsten Verkehrsregeln der Schweiz solltest du kennen, um sicher und unfallfrei unterwegs zu sein. Und nicht nur zu deiner Sicherheit ist die Einhaltung der Verkehrsregeln wichtig: Du sparst auch viel Geld, denn Verstösse werden mit teilweise recht hohen Geldstrafen geahndet. Grundsätzlich unterscheiden sich die im Strassenverkehrsgesetz und der Verkehrsregelverordnung festgelegten Verkehrsregeln der Schweiz nicht wesentlich von denen in anderen europäischen Ländern. Einige Besonderheiten gibt es aber doch.
Ist es nicht herrlich, mit einem Motorboot über einen Schweizer See zu gleiten, vielleicht mit Freunden und einem Picknickkorb an Bord? Der Bootsführerschein wird immer beliebter, denn immer mehr Menschen sehnen sich nach Natur und frischer Luft in ihrer Freiheit. Da bietet sich ein Bootsausflug natürlich geradezu an. Weil es auch auf unseren Binnengewässern einige Vorschriften zu beachten gibt, führt der Weg zum Ausflug auf dem See nur über die Bootsprüfung. Hier geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema.
Du bist mindestens 16 Jahre alt und möchtest flexibel von A nach B gelangen? Dann entscheide dich für die Rollerprüfung. Hast du diese erfolgreich absolviert, besitzt du die Erlaubnis, Motorroller zu fahren. Solche Motorroller darfst du mit einem Führerschein der Kategorie A1 lenken. Sie dürfen über maximal elf Kilowatt Motorleistung und 50 Kubikmeter Hubraum verfügen. Damit sind sie natürlich nicht so schnell wie Motorräder. Motorroller aber sind klein und wendig und für den Stadtverkehr besonders nützlich. Ab einem Alter von 18 Jahren kannst du dann zu grösseren Zweirädern übergehen. Alles über die Rollerprüfung erfährst du hier.
Auf zwei Rädern dem Ruf des Abenteuers folgen und über die gewundenen Strassen der Schweiz rollen – für viele ist dies ein Traum. Doch bevor dieser Traum Gestalt annehmen kann, musst du dich in der Schweiz der Motorradprüfung stellen. Zum Glück ist sie kein Hexenwerk und setzt lediglich eine gute Portion Theorie und eine ausreichende Menge Praxis voraus. Doch welche Fahrzeugkategorie kommt für dich infrage? Und was sind die Voraussetzungen für die Prüfung? Damit du ideal vorbereitet bist, geben wir dir hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Versicherungen brauchst du für die unterschiedlichsten Dinge. Manche davon – etwa für den Hausrat, den Zahnersatz oder gegen Diebstahl – sind freiwillig. Daneben gibt es aber auch Pflichtversicherungen. Zu diesen gehört beispielsweise, sofern du ein Auto besitzt, die Autoversicherung. Der Vorgang, dein Fahrzeug zu versichern, ist dabei überhaupt nicht kompliziert, denn die Versicherungsgesellschaften machen es ihren potentiellen Kunden recht einfach. Es schadet aber nicht, wenn du dich schon im Voraus informierst und mögliche Fragen klärst. Dabei wollen wir dir hier helfen.