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Ein Fahrzeug darf in der Schweiz nur mit einem gültigen Fahrzeugausweis und mit den vorgeschriebenen Kontrollschildern am Verkehr teilnehmen. Dafür musst du das Auto beim Strassenverkehrsamt anmelden und zulassen. Die Zulassung erfolgt immer in Form von Kontrollschildern, die Formalitäten der Anmeldung finden dabei immer in deinem Heimatkanton statt. Bei der Neuzulassung, bei der Einfuhr eines Fahrzeugs oder bei Änderungen musst du in der Schweiz häufig die Stammnummer angeben. Diese ist wichtig für die Identifikation des Autos. Gleiches gilt für das Beantragen von Wechselschildern für mehrere Fahrzeuge.
Eine Fahrzeugneuanmeldung verläuft etwas anders als das Zulassen eines gebrauchten Wagens. Hier muss ein Versicherungsnachweis und der Prüfbericht Formular 13.20 A eingereicht werden. Dadurch erhältst du als Fahrzeughalter dann die Stammnummer, die sowohl für den Fahrzeugausweis als auch für die Autoversicherung notwendig ist. Sie ist auch für den Fahrzeugimport von Bedeutung und wird bei der Einführung des Autos in die Schweiz zwingend benötigt. Jedes Fahrzeug muss versichert sein, wobei der Prüfbericht auch direkt vom Fahrzeughändler ausgefüllt werden kann. Die Nummer gilt dann im Ausweis für das jeweilige Auto.
Kaufst du ein neuwertiges Auto, erhältst du als Fahrzeughalter in der Regel noch keinen Fahrzeugausweis, sondern musst diesen erst beantragen. Das machst du in deinem Heimatkanton. Um die Anmeldung durchführen zu können, benötigst du einen Prüfbericht und den Versicherungsnachweis der Haftpflichtversicherung. Ohne die Stammnummer wird in der Schweiz kein Auto durch das Strassenverkehrsamt zugelassen. Genauso ist der Abschluss einer Autoversicherung ohne die Angabe der Nummer nicht möglich. Das Formular, das dann vom Schweizer Zoll genehmigt und ausgefüllt wird, trägt den Namen „Prüfbericht 13.20 A“. Dieser ist auch für den Import eines Fahrzeugs in die Schweiz notwendig.
Im Prüfbericht 13.20 A lässt sich die Stammnummer einfach in der mittigen Rubrik unter dem Punkt 18 finden. Sie ist dort auch deutlich gekennzeichnet. Du kannst sie für alle Autoversicherungen und für die Anmeldung eines Fahrzeugs in der Schweiz verwenden. Für Letzteres legst du sie beim Strassenverkehrsamt durch das entsprechende Formular oder über den Fahrzeugausweis vor.
Das hängt davon ab, ob es sich um einen Neuwagen oder um einen gebrauchten Wagen handelt. Das Anmeldeformular erhältst du in der Regel beim zuständigen Amt in deinem Kanton oder lädst es dort online herunter. Um ein Kontrollschild und die dazugehörige Nummer zu erhalten, sind neben diesem die folgenden Dokumente notwendig:
Bei einem Umzug in einen anderen Kanton genügt es nicht mehr, die Adressänderung per Telefon an das Strassenverkehrsamt durchzugeben. Dafür musst du zunächst das Fahrzeug anmelden; die Daten und Dokumente sind auch im Internet zu finden. Der neue Wohnort muss registriert werden, wozu dann folgende Unterlagen nötig sind:
Für die Anmeldung und Versicherung eines neuen Fahrzeugs kann jeder Fahrzeughalter in der Schweiz eine Stammnummer erhalten. Das geschieht immer beim Schweizer Grenzzollamt und gilt für die Einfuhr von EU-Neuwagen in die Schweiz. Das Zollamt teilt dem Auto die jeweilige Stammnummer zu, das damit am Verkehr teilnehmen darf, zugelassen und versichert werden kann.
Benötigt wird dafür der Prüfbericht Form. 13.20 A, ein fast leeres Dokument, dessen Daten die Zollbeamten ausfüllen. Es beinhaltet:
Wenn der Kauf eines Fahrzeugs im Ausland erfolgt, der Wohnsitz jedoch in der Schweiz ist, muss das Auto ab dem Einfuhrdatum innerhalb eines Monats registriert werden. Die Anmeldung erfolgt bei einem Schweizer Strassenverkehrsamt. Du benötigst dafür:
Für die Fahrzeugprüfung des Autos musst du folgende Dokumente einreichen:
Sie gehört zu den Dingen, ohne die unsere Fahrzeuge nicht funktionieren würden: die Kühlflüssigkeit. Blinkt das Kühlwasser-Symbol im Auto auf, dann ruft unser Motor nach Hilfe. Höchste Zeit, um etwas von der Flüssigkeit nachzufüllen und ihn vor einem Schaden zu bewahren. Unsere Kraftfahrzeuge sind auf spezielles Kühlmittel angewiesen, um nicht zu überhitzen und Höchstleistungen zu erbringen. Worum es sich dabei handelt und wie du sie regulierst, um deinen Motor instandzuhalten, erfährst du hier.
Den Bremsweg berechnen, das musste jeder in der Fahrschule lernen. Doch nur die wenigsten Fahrer erinnern sich später noch daran, wie lange es tatsächlich dauert, bis das Auto zum Stillstand kommt. Viele verlassen sich im Zweifelsfall beim Einhalten des Abstands auf die grobe Einschätzung nach Fahrzeuglänge. Dabei kann jede Sekunde und jeder Meter beim Bremsen entscheidend sein, um einen Unfall zu verhindern. Die wichtigsten Formeln zur Berechnung des Anhaltewegs und wie man sie anwendet, erfährst du hier.
Du bist mindestens 16 Jahre alt und möchtest flexibel von A nach B gelangen? Dann entscheide dich für die Rollerprüfung. Hast du diese erfolgreich absolviert, besitzt du die Erlaubnis, Motorroller zu fahren. Solche Motorroller darfst du mit einem Führerschein der Kategorie A1 lenken. Sie dürfen über maximal elf Kilowatt Motorleistung und 50 Kubikmeter Hubraum verfügen. Damit sind sie natürlich nicht so schnell wie Motorräder. Motorroller aber sind klein und wendig und für den Stadtverkehr besonders nützlich. Ab einem Alter von 18 Jahren kannst du dann zu grösseren Zweirädern übergehen. Alles über die Rollerprüfung erfährst du hier.
Sobald das Blaulicht erscheint, werden Autofahrer auf Schweizer Strassen schnell unsicher. Sollen sie einfach stehen bleiben oder besser eine Rettungsgasse bilden? Was, wenn kein anderer eine Gasse bildet? Und: Wie mache ich das überhaupt? Lange fehlte es in der Schweiz an rechtlichen Grundlagen bezüglich der Rettungsgasse. Im Nachbarland Deutschland hingegen drohen schon länger Bussen, wenn die Autofahrer nicht ordnungsgemäss eine Gasse bilden. Ab 2021 herrscht Klarheit auch für die Eidgenossen: Kommt es zu einem Unfall, sind Schweizer Fahrer unter Bussgeldandrohung verpflichtet, die Strassen für die Rettungskräfte frei zu machen.
Bestimmt hast du dir auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, ob du noch ein Glas trinken darfst oder nicht, wenn du anschliessend noch als Autofahrer ans Steuer sitzen musstest. Im Prinzip ist jedem Lenker klar, dass er besser komplett nüchtern wäre. Aber schliesslich verlangt das Gesetz nicht, dass du überhaupt nichts trinkst, bevor du ins Auto steigst. Doch welche Menge noch im legalen Rahmen bleibt, ist vielen nicht ganz klar. Es ist tatsächlich auch gar nicht leicht, das zu bestimmen. Wir geben dir alle Antworten rund ums Thema.
Um eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Schweizer Strassenverkehr zu begehen, musst du kein Raser sein. Vielleicht bist du durch den Beifahrer oder deine Kinder im Auto abgelenkt und wirst geblitzt. Doch unabhängig vom Grund der Geschwindigkeitsüberschreitung erwarten dich hohe Bussen. Wirst du erwischt, führt die Polizei die entsprechenden Massnahmen teils sofort durch, teils erhältst du einen Bescheid mit der Post. Was erwartet dich bei einem Geschwindigkeitsverstoss im Strassenverkehr? Die wichtigsten Fragen klären wir hier.