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Es gibt mehrere Arten von Radarwarnern: Kleine Geräte im Auto, die einem Radarfallen melden, Chatgruppen im Internet, die dich über Blitzer informieren und Apps für das Handy. Radarwarnanlagen, auch Radar-Detektoren genannt, lassen sich im Auto verbauen. Sie haben die Aufgabe, die Geschwindigkeitsüberwachungen zu erfassen und den Autofahrer zu informieren. Chatgruppen gibt es sowohl über Nachrichtendienste wie WhatsApp oder Telegram und auf den sozialen Medien. Weiterhin gibt es Apps für Smartphones, die dich vor Radarfallen warnen, sobald du dich in ihrer Nähe befindest. Denselben Zweck verfolgen auch spezielle Webseiten, auf denen du dich zu aktuellen Blitzern informieren kannst.
Radarwarnanlagen sind in der Schweiz grundsätzlich illegal. Du darfst sie nicht
Seit dem Inkrafttreten des Massnahmenpakets „Via Secura“ im Jahre 2013 ist es gesetzeswidrig, auf irgendeine Art und Weise auf Radarfallen hinzuweisen oder solche Warnungen zu erhalten. Damit sind auch Radar-Detektoren illegal. Im Grunde machst du dich bereits strafbar, wenn du mit ihnen in Berührung kommst. Unser dringender Tipp: Am besten lässt du gleich die Finger von ihnen. Sollte die Polizei ein solches Gerät bei dir ausfindig machen, dann kann sie es sogleich sicherstellen. Letztlich entscheidet dann ein Gericht darüber, ob die Polizei das Gerät vernichten darf oder nicht.
Auch ohne Radarwarner findest du natürlich schnell Möglichkeiten, dich mit anderen Menschen über Blitzer auszutauschen und auf sie hinzuweisen. In den sozialen Medien, auf WhatsApp und anderen Nachrichtendiensten gab es schon kurz nach Via Secura Gruppen, in denen regelmässig Warnungen vor Kontrollen ausgegeben wurden. Gleichzeitig entstanden Webseiten wie „Radarmeldungen Schweiz“ und andere Anbieter. Als Reaktion wurde das Massnahmenpaket verschärft und solche Angebote verboten. Strafbar macht sich seither schon, wer öffentlich vor Kontrollen warnt. Damit wurden viele Webseiten illegal. Diese verlegten in der Regel ihr Angebot ins Ausland, betrieben die Webseiten anonym oder legten sie gleich still.
Was ist, wenn du auf Facebook eine Meldung über Blitzer einstellst? Hast du dann öffentlich davor gewarnt und gegen das Gesetz verstossen? Die Frage, wann ein Post auf Social Media als „öffentlich“ gilt, ist nicht immer einfach zu klären. Als nicht öffentlich gilt, wenn du nur ein paar Freunde oder Verwandte vor Kontrollen warnst. Auf Nummer Sicher gehst du, indem du das in einem privaten Chat machst. Dein Post auf Facebook könnte hingegen von einem Gericht als öffentlich erachtet werden, wenn du dort viele Freunde hast oder Menschen erreichst, die nicht zu deinem Familien- und Freundeskreis gehören.
Bei Apps für das Smartphone sieht die Lage nicht anders aus. Auch solche Apps sind generell verboten. Die Verwendung von Blitzer-Apps stellt eine Straftat dar. Es verhält sich übrigens nicht anders mit einem Navi, welches über einen Radarwarner verfügt. SMS-Dienste und Radios sind ebenfalls verboten. Vor 2008 war es in der Schweiz für Radiosender erlaubt, vor Blitzern zu warnen. Heute würde sich ein Radiosender damit strafbar machen.
Tatsächlich ist es in der Schweiz nicht erlaubt, sich mithilfe der Lichthupe über Kontrollen zu verständigen. Das hat allerdings nichts mit den Blitzern an sich zu tun. Stattdessen stellt die Warnung mit einer Lichthupe die missbräuchliche Anwendung eines Warnsignals dar. Das gleiche gilt für Handzeichen, Zettel oder andere Behelfe im Auto. Die einzige Möglichkeit, sich über Blitzer zu informieren und andere zu warnen, ist die Mundpropaganda im kleinen Kreis. Wenn du dir von einem Freund oder einem Verwandten sagen lässt, wo sich aktuell Kontrollen befinden, machst du dich nicht strafbar.
Abgesehen von der Beschlagnahme des betreffenden Gerätes drohen Geldbussen und schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafen. Das Gericht entscheidet je nach Verfahrensweise und in Bezug auf das Gerät. Die Geldbussen können bei äusserst schweren Fällen 180 Tagessätze umfassen. Wir können dir also nur davon abraten, dir einen Radarwarner anzuschaffen oder illegale Dienste zu nutzen. Am besten vermeidest du Geldbussen durch Geschwindigkeitsübertretung einfach dadurch, dass du dich an das Tempolimit hältst.
Vor allem in grösseren Städten wie Zürich, Luzern oder Bern nimmt der Verkehr immer mehr zu. Gerade zu Stosszeiten kommst du mit dem Auto nur langsam voran, von der zeitaufwändigen Suche nach einem Parkplatz ganz zu schweigen. Mit dem Roller bist du hingegen sehr flexibel. Bereits mit 16 Jahren kannst du die Führerscheinprüfung für das Gefährt ablegen. Sicher findest du dann auch das für dich geeignete Fortbewegungsmittel, denn im Handel sind verschiedene Modelle erhältlich.
Mit achtzehn beginnt das Erwachsenenleben – denn nun bist du in der Schweiz berechtigt, die Autoprüfung abzulegen. Auf dem Weg dazu braucht es eine Reihe von Dingen: Du musst Erfahrungen im Autofahren sammeln, eine praktische und theoretische Prüfung ablegen und eine Probezeit bestehen. Besonders wichtig: Seit 2021 können bereits 17-Jährige einen Lernfahrausweis beantragen, um vor der Prüfung länger Fahrerfahrung zu sammeln. Welche Kurse du zur Vorbereitung auf den Führerausweis Kategorie B besuchen musst und was es mit dem Nothelfer- und dem Sehtest auf sich hat, haben wir hier für dich zusammengestellt.
In der Wetter-App wird die Windgeschwindigkeit in m/s angegeben, der Tacho deines Autos zeigt dir Geschwindigkeiten in km/h an. Du kannst dir nur unter einer der beiden Angaben wirklich etwas vorstellen? Das ist ganz normal. Die Formel ist einfach: Willst Du km/h in m/s umrechnen, teilst Du die angegebene Zahl durch 3,6. Willst Du m/s in km/h umrechnen, multiplizierst Du die Zahl mit 3,6. Warum? Weil eine Stunde 3.600 Sekunden hat. Und ein Kilometer hat 1.000 Meter. Du hast noch Fragen? Wir beantworten sie!
Sobald das Blaulicht erscheint, werden Autofahrer auf Schweizer Strassen schnell unsicher. Sollen sie einfach stehen bleiben oder besser eine Rettungsgasse bilden? Was, wenn kein anderer eine Gasse bildet? Und: Wie mache ich das überhaupt? Lange fehlte es in der Schweiz an rechtlichen Grundlagen bezüglich der Rettungsgasse. Im Nachbarland Deutschland hingegen drohen schon länger Bussen, wenn die Autofahrer nicht ordnungsgemäss eine Gasse bilden. Ab 2021 herrscht Klarheit auch für die Eidgenossen: Kommt es zu einem Unfall, sind Schweizer Fahrer unter Bussgeldandrohung verpflichtet, die Strassen für die Rettungskräfte frei zu machen.
Bestimmt hast du dir auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, ob du noch ein Glas trinken darfst oder nicht, wenn du anschliessend noch als Autofahrer ans Steuer sitzen musstest. Im Prinzip ist jedem Lenker klar, dass er besser komplett nüchtern wäre. Aber schliesslich verlangt das Gesetz nicht, dass du überhaupt nichts trinkst, bevor du ins Auto steigst. Doch welche Menge noch im legalen Rahmen bleibt, ist vielen nicht ganz klar. Es ist tatsächlich auch gar nicht leicht, das zu bestimmen. Wir geben dir alle Antworten rund ums Thema.
Bei einer Neuanmeldung oder bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz musst du diesen Vorgang bei deinem zuständigen Zollamt und beim Strassenverkehrsamt melden. Dort erhält das Fahrzeug eine sogenannte Stammnummer, um eindeutig identifizierbar zu sein. Diese benötigst du besonders für die Zulassungsprüfung und die Autoversicherung. Sie ist im Fahrzeugausweis festgehalten, zusammen mit der Marke, dem Typ, der Erstinverkehrssetzung, der Typengenehmigung, dem Kontrollschild und dem Name und der Adresse des Fahrzeughalters. Lerne hier mehr über die Stammnummer deines Wagens.