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Radarwarner Schweiz – günstig, nützlich, illegal?

Radarwarner Schweiz – günstig, nützlich, illegal?

Das Überschreiten der Geschwindigkeit gehört in der Schweiz zu den häufigsten Unfallursachen vor allem bei tödlichen Karambolagen. Daher geht die Schweizer Polizei rigoros gegen Temposünder vor. Eines der Mittel, dessen sich die Schweizer Polizei im Kampf gegen Raser bedient, sind die Blitzer. Wenn du erwischt wirst, musst du nicht nur hohe Bussen bezahlen, du kannst sogar im Gefängnis landen: Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren können die Folge sein. Eine Lösung sind Radarwarner. Doch sind sie überhaupt erlaubt? Welche Möglichkeiten hast du als Autofahrer und welche Strafen könnten auf dich zukommen? Wir klären auf zum Thema Radarwarner in der Schweiz!

Wie kann ich mich vor Blitzern schützen?

Es gibt mehrere Arten von Radarwarnern: Kleine Geräte im Auto, die einem Radarfallen melden, Chatgruppen im Internet, die dich über Blitzer informieren und Apps für das Handy. Radarwarnanlagen, auch Radar-Detektoren genannt, lassen sich im Auto verbauen. Sie haben die Aufgabe, die Geschwindigkeitsüberwachungen zu erfassen und den Autofahrer zu informieren. Chatgruppen gibt es sowohl über Nachrichtendienste wie WhatsApp oder Telegram und auf den sozialen Medien. Weiterhin gibt es Apps für Smartphones, die dich vor Radarfallen warnen, sobald du dich in ihrer Nähe befindest. Denselben Zweck verfolgen auch spezielle Webseiten, auf denen du dich zu aktuellen Blitzern informieren kannst.

Darf ich mich mit einer Warnanlage im Auto vor dem Radar schützen?

Radarwarnanlagen sind in der Schweiz grundsätzlich illegal. Du darfst sie nicht

  • kaufen, verkaufen oder einführen,
  • ins Auto einbauen,
  • im Wagen mitführen,
  • weitergeben oder für sie werben
  • und schon gar nicht: verwenden.

Seit dem Inkrafttreten des Massnahmenpakets „Via Secura“ im Jahre 2013 ist es gesetzeswidrig, auf irgendeine Art und Weise auf Radarfallen hinzuweisen oder solche Warnungen zu erhalten. Damit sind auch Radar-Detektoren illegal. Im Grunde machst du dich bereits strafbar, wenn du mit ihnen in Berührung kommst. Unser dringender Tipp: Am besten lässt du gleich die Finger von ihnen. Sollte die Polizei ein solches Gerät bei dir ausfindig machen, dann kann sie es sogleich sicherstellen. Letztlich entscheidet dann ein Gericht darüber, ob die Polizei das Gerät vernichten darf oder nicht.

Darf ich mich in Chatgruppen zu Blitzern informieren?

Auch ohne Radarwarner findest du natürlich schnell Möglichkeiten, dich mit anderen Menschen über Blitzer auszutauschen und auf sie hinzuweisen. In den sozialen Medien, auf WhatsApp und anderen Nachrichtendiensten gab es schon kurz nach Via Secura Gruppen, in denen regelmässig Warnungen vor Kontrollen ausgegeben wurden. Gleichzeitig entstanden Webseiten wie „Radarmeldungen Schweiz“ und andere Anbieter. Als Reaktion wurde das Massnahmenpaket verschärft und solche Angebote verboten. Strafbar macht sich seither schon, wer öffentlich vor Kontrollen warnt. Damit wurden viele Webseiten illegal. Diese verlegten in der Regel ihr Angebot ins Ausland, betrieben die Webseiten anonym oder legten sie gleich still.

Ab wann gilt ein Post auf Social Media als „öffentlich“?

Was ist, wenn du auf Facebook eine Meldung über Blitzer einstellst? Hast du dann öffentlich davor gewarnt und gegen das Gesetz verstossen? Die Frage, wann ein Post auf Social Media als „öffentlich“ gilt, ist nicht immer einfach zu klären. Als nicht öffentlich gilt, wenn du nur ein paar Freunde oder Verwandte vor Kontrollen warnst. Auf Nummer Sicher gehst du, indem du das in einem privaten Chat machst. Dein Post auf Facebook könnte hingegen von einem Gericht als öffentlich erachtet werden, wenn du dort viele Freunde hast oder Menschen erreichst, die nicht zu deinem Familien- und Freundeskreis gehören.

Kann ich Apps für das Smartphone als Radarwarner verwenden?

Bei Apps für das Smartphone sieht die Lage nicht anders aus. Auch solche Apps sind generell verboten. Die Verwendung von Blitzer-Apps stellt eine Straftat dar. Es verhält sich übrigens nicht anders mit einem Navi, welches über einen Radarwarner verfügt. SMS-Dienste und Radios sind ebenfalls verboten. Vor 2008 war es in der Schweiz für Radiosender erlaubt, vor Blitzern zu warnen. Heute würde sich ein Radiosender damit strafbar machen.

Sind sogar Lichthupen illegal?

Tatsächlich ist es in der Schweiz nicht erlaubt, sich mithilfe der Lichthupe über Kontrollen zu verständigen. Das hat allerdings nichts mit den Blitzern an sich zu tun. Stattdessen stellt die Warnung mit einer Lichthupe die missbräuchliche Anwendung eines Warnsignals dar. Das gleiche gilt für Handzeichen, Zettel oder andere Behelfe im Auto. Die einzige Möglichkeit, sich über Blitzer zu informieren und andere zu warnen, ist die Mundpropaganda im kleinen Kreis. Wenn du dir von einem Freund oder einem Verwandten sagen lässt, wo sich aktuell Kontrollen befinden, machst du dich nicht strafbar.

Was passiert, wenn die Polizei mich erwischt?

Abgesehen von der Beschlagnahme des betreffenden Gerätes drohen Geldbussen und schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafen. Das Gericht entscheidet je nach Verfahrensweise und in Bezug auf das Gerät. Die Geldbussen können bei äusserst schweren Fällen 180 Tagessätze umfassen. Wir können dir also nur davon abraten, dir einen Radarwarner anzuschaffen oder illegale Dienste zu nutzen. Am besten vermeidest du Geldbussen durch Geschwindigkeitsübertretung einfach dadurch, dass du dich an das Tempolimit hältst.

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