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Die Fahrerausbildung in der Schweiz besteht aus zwei Abschnitten und heisst deshalb auch Zweiphasenausbildung. Nach der praktischen Prüfung, der ersten Phase, bekommst du als Neulenker einen vorläufigen Führerausweis. Die Probezeit, Teil zwei, dauert drei Jahre. Nach der praktischen Prüfung müssen Neulenker und Neulenkerinnen zwei WAB Tageskurse absolvieren. Das Kürzel WAB steht für Weiterausbildung. Die Veranstaltung besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen. Zum Programm gehören Fahrübungen zu den Themen:
Auch der Umgang mit dem Fahrassistenten wird geübt, der Fahrstil im Hinblick auf ökonomisches Fahren und Sicherheit geprüft. Im Austausch mit anderen Neulenkern und Neulenkerinnen sowie mit dem Fahrlehrer lernst du dich als Fahrer, dein Auto und das System Strassenverkehr noch besser kennen. Ziel ist es, eine möglichst sichere und umweltfreundliche Fahrweise zu lernen und Unfälle zu vermeiden. Der Zweck der Kurse besteht darin, dass du gefährliche Verkehrssituationen zu umgehen lernst, bevor sie überhaupt entstehen.
Grundsätzlich müssen alle Neulenker, die einen Führerschein auf Probe ausgestellt bekommen, die Weiterausbildung besuchen. Erst dann können sie einen Antrag auf die endgültige Fahrerlaubnis stellen. Der zweite Teil der Zweiphasenausbildung dient dazu, die bereits gemachten Verkehrserfahrungen zu vertiefen und zu reflektieren. Damit möchte der Gesetzgeber die hohen Unfallzahlen unter Junglenkern absenken. Deshalb ist die Weiterausbildung obligatorisch für alle, die einen definitiven Führerausweis bekommen wollen. Wer einen Führerausweis der Kategorie B fürs Auto und einen der Kategorie A fürs Motorrad gemacht hat, kann frei entscheiden, ob er den Kurs mit dem Auto oder dem Motorrad absolviert. Auch Inhaber eines gültigen ausländischen Führerausweises, die ihn auf den schweizerischen umschreiben lassen wollen, bekommen einen Ausweis auf Probe und müssen das Training absolvieren.
Bisher mussten Neulenker an zwei Kursen teilnehmen, beide dauerten einen Tag lang. Der Bundesrat hat jedoch eine Revision der Führerscheinausweisvorschriften beschlossen. Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Neuregelung, dann ist nur noch einer der WAB-Kurse obligatorisch. Wer einen Führerausweis auf Probe mit einem Ablaufdatum 2020 oder später besitzt, braucht also nur noch einen eintägigen Kurs zu absolvieren. Diese Weiterausbildung muss innerhalb von drei Jahren, dem Zeitraum der Probezeit, beendet sein. Achtung: Wer seinen Führerausweis auf Probe nach dem 31.12.2019 bekommen hat, dem bleiben für die Weiterausbildung nach der neuen Vorschrift nur zwölf Monate ab Ausstellung des Führerscheins! Fahrschulen empfehlen allerdings für eine Übergangszeit, weiterhin freiwillig den zweitägigen WAB Kurs zu besuchen, weil die Inhalte für den neuen eintägigen Kurs vom Gesetzgeber noch nicht klar definiert sind.
Als Junglenker wählst du deinen Kursanbieter für die Weiterbildung frei. In der Tagespresse und hier online findest du die Träger in deiner Region, so kannst du dich für den passenden Kursveranstalter entscheiden.
Grundsätzlich sollten die Kurse mit dem eigenen Auto oder Töff gemacht werden, weil du dessen sicheren Umgang lernst. Es gibt jedoch auch Anbieter, die einen Wagen zur Miete überlassen. Falls du also keinen eigenen Wagen zur Verfügung hast, kannst du für den Kurs einen anmieten.
Wer es versäumt, an der Weiterbildung teilzunehmen, ist nach Ablauf von Jahresfrist nicht mehr fahrberechtigt! In diesem Fall verlierst du die Fahrberechtigung und musst den gesamten Prozess von vorn beginnen: einen neuen Lernfahrausweis beantragen, alle Prüfungen noch einmal ablegen. Ausnahmen gelten für begründete Gesuche. Dann können Nachfristen von drei Monaten in bestimmten Fällen gewährt werden. Innerhalb dieser Nachfrist bekommst du dann eine auf die entsprechenden Kurstage beschränkte Fahrberechtigung vom kantonalen Verkehrsamt, um den WAB Kurs 2.0 abzulegen. Erst mit den absolvierten Kursen kannst du als Lenker auf Probe den endgültigen Ausweis beantragen. Das Ablaufdatum des vorläufigen Ausweises findest du auf deinem Führerschein unter der Rubrik 4b. Achte bei der Terminplanung und Buchung der WAB Kurse darauf, dass auch die Ausstellung des unbefristeten Führerausweises einige Tage dauert – unter Umständen könnte hier zwischenzeitlich deine Frist auslaufen.
Anbieter für die Kurse gibt es schweizweit – grundsätzlich haben Junglenker die freie Wahl, wo sie sich anmelden. Es bietet sich allerdings an, sich für einen der wohnortnahen Anbieter zu entscheiden. Welche Träger in deiner Region zu finden sind, kannst du hier bequem online recherchieren.
Wenn du in der Schweiz ein Auto besitzt, musst du so einiges beachten. Überall gibt es Vorschriften, und werden sie nicht eingehalten, droht eine Busse. Ein Thema, das besonders Städte beschäftigt, ist die Umwelt- und Luftverschmutzung. Sie nahm über Jahre hinweg stetig zu, weil die Zahl der Fahrzeuge im Strassenverkehr immer mehr wuchs. Hier kommt das Abgaswartungsdokument ins Spiel, ein Nachweis, der für viele Fahrzeughalter wichtig ist. Alles Wissenswerte zum Thema verraten wir dir im Folgenden.
Schnell kann es passieren: eine unbedachte Handlung oder einen Moment nicht aufgepasst und schon ist ein Schaden entstanden. Besonders unangenehm ist es, wenn du dabei fremdes Eigentum beschädigst oder sogar eine Person verletzt. In der Schweiz ist jeder, der Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügt, zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet – und das in voller Höhe und zeitlich unbegrenzt. Für den Verursacher kann das schnell sehr teuer werden: Als Schutz vor Ansprüchen bietet die Haftpflichtversicherung umfangreichen Versicherungsschutz und finanzielle Sicherheit. Auf unserer Vergleichsplattform beantworten wir dir die wichtigsten Fragen rund um die Haftpflichtversicherung und zeigen dir, worauf du achten solltest.
Was tun bei einer Panne oder anderen Problemen mit der Bereifung? Am besten führst du im Auto immer einen Wagenheber mit. Mit dem Werkzeug wechselst du im Notfall einfach und schnell einen Reifen. Moderne Wagenheber sind unkompliziert in der Handhabung. Sie heben das Fahrzeug hydraulisch oder pneumatisch an und sorgen so dafür, dass du auch unter dem Wagen bequem arbeitest. In der Schweiz gehört der Wagenheber zum vorgeschriebenen Autozubehör. Im Folgenden erfährst du, welche verschiedenen Arten von Wagenhebern es gibt und wofür du sie einsetzen kannst.
Der Reifendruck gehört zu den unscheinbaren, aber sehr wichtigen Dingen, die du an deinem Auto beachten und regelmässig kontrollieren solltest. Denn mit dem richtigen Luftdruck im Reifen bist du als Fahrer nicht nur sicher, sondern auch sparsam unterwegs. Wir verraten, wie der Reifendruck richtig gemessen wird und wie viel Luft beim nächsten Service überhaupt in den Reifen gehört.
Du bist mindestens 16 Jahre alt und möchtest flexibel von A nach B gelangen? Dann entscheide dich für die Rollerprüfung. Hast du diese erfolgreich absolviert, besitzt du die Erlaubnis, Motorroller zu fahren. Solche Motorroller darfst du mit einem Führerschein der Kategorie A1 lenken. Sie dürfen über maximal elf Kilowatt Motorleistung und 50 Kubikmeter Hubraum verfügen. Damit sind sie natürlich nicht so schnell wie Motorräder. Motorroller aber sind klein und wendig und für den Stadtverkehr besonders nützlich. Ab einem Alter von 18 Jahren kannst du dann zu grösseren Zweirädern übergehen. Alles über die Rollerprüfung erfährst du hier.
Sobald das Blaulicht erscheint, werden Autofahrer auf Schweizer Strassen schnell unsicher. Sollen sie einfach stehen bleiben oder besser eine Rettungsgasse bilden? Was, wenn kein anderer eine Gasse bildet? Und: Wie mache ich das überhaupt? Lange fehlte es in der Schweiz an rechtlichen Grundlagen bezüglich der Rettungsgasse. Im Nachbarland Deutschland hingegen drohen schon länger Bussen, wenn die Autofahrer nicht ordnungsgemäss eine Gasse bilden. Ab 2021 herrscht Klarheit auch für die Eidgenossen: Kommt es zu einem Unfall, sind Schweizer Fahrer unter Bussgeldandrohung verpflichtet, die Strassen für die Rettungskräfte frei zu machen.