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Die Fahrerausbildung in der Schweiz besteht aus zwei Abschnitten und heisst deshalb auch Zweiphasenausbildung. Nach der praktischen Prüfung, der ersten Phase, bekommst du als Neulenker einen vorläufigen Führerausweis. Die Probezeit, Teil zwei, dauert drei Jahre. Nach der praktischen Prüfung müssen Neulenker und Neulenkerinnen zwei WAB Tageskurse absolvieren. Das Kürzel WAB steht für Weiterausbildung. Die Veranstaltung besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen. Zum Programm gehören Fahrübungen zu den Themen:
Auch der Umgang mit dem Fahrassistenten wird geübt, der Fahrstil im Hinblick auf ökonomisches Fahren und Sicherheit geprüft. Im Austausch mit anderen Neulenkern und Neulenkerinnen sowie mit dem Fahrlehrer lernst du dich als Fahrer, dein Auto und das System Strassenverkehr noch besser kennen. Ziel ist es, eine möglichst sichere und umweltfreundliche Fahrweise zu lernen und Unfälle zu vermeiden. Der Zweck der Kurse besteht darin, dass du gefährliche Verkehrssituationen zu umgehen lernst, bevor sie überhaupt entstehen.
Grundsätzlich müssen alle Neulenker, die einen Führerschein auf Probe ausgestellt bekommen, die Weiterausbildung besuchen. Erst dann können sie einen Antrag auf die endgültige Fahrerlaubnis stellen. Der zweite Teil der Zweiphasenausbildung dient dazu, die bereits gemachten Verkehrserfahrungen zu vertiefen und zu reflektieren. Damit möchte der Gesetzgeber die hohen Unfallzahlen unter Junglenkern absenken. Deshalb ist die Weiterausbildung obligatorisch für alle, die einen definitiven Führerausweis bekommen wollen. Wer einen Führerausweis der Kategorie B fürs Auto und einen der Kategorie A fürs Motorrad gemacht hat, kann frei entscheiden, ob er den Kurs mit dem Auto oder dem Motorrad absolviert. Auch Inhaber eines gültigen ausländischen Führerausweises, die ihn auf den schweizerischen umschreiben lassen wollen, bekommen einen Ausweis auf Probe und müssen das Training absolvieren.
Bisher mussten Neulenker an zwei Kursen teilnehmen, beide dauerten einen Tag lang. Der Bundesrat hat jedoch eine Revision der Führerscheinausweisvorschriften beschlossen. Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Neuregelung, dann ist nur noch einer der WAB-Kurse obligatorisch. Wer einen Führerausweis auf Probe mit einem Ablaufdatum 2020 oder später besitzt, braucht also nur noch einen eintägigen Kurs zu absolvieren. Diese Weiterausbildung muss innerhalb von drei Jahren, dem Zeitraum der Probezeit, beendet sein. Achtung: Wer seinen Führerausweis auf Probe nach dem 31.12.2019 bekommen hat, dem bleiben für die Weiterausbildung nach der neuen Vorschrift nur zwölf Monate ab Ausstellung des Führerscheins! Fahrschulen empfehlen allerdings für eine Übergangszeit, weiterhin freiwillig den zweitägigen WAB Kurs zu besuchen, weil die Inhalte für den neuen eintägigen Kurs vom Gesetzgeber noch nicht klar definiert sind.
Als Junglenker wählst du deinen Kursanbieter für die Weiterbildung frei. In der Tagespresse und hier online findest du die Träger in deiner Region, so kannst du dich für den passenden Kursveranstalter entscheiden.
Grundsätzlich sollten die Kurse mit dem eigenen Auto oder Töff gemacht werden, weil du dessen sicheren Umgang lernst. Es gibt jedoch auch Anbieter, die einen Wagen zur Miete überlassen. Falls du also keinen eigenen Wagen zur Verfügung hast, kannst du für den Kurs einen anmieten.
Wer es versäumt, an der Weiterbildung teilzunehmen, ist nach Ablauf von Jahresfrist nicht mehr fahrberechtigt! In diesem Fall verlierst du die Fahrberechtigung und musst den gesamten Prozess von vorn beginnen: einen neuen Lernfahrausweis beantragen, alle Prüfungen noch einmal ablegen. Ausnahmen gelten für begründete Gesuche. Dann können Nachfristen von drei Monaten in bestimmten Fällen gewährt werden. Innerhalb dieser Nachfrist bekommst du dann eine auf die entsprechenden Kurstage beschränkte Fahrberechtigung vom kantonalen Verkehrsamt, um den WAB Kurs 2.0 abzulegen. Erst mit den absolvierten Kursen kannst du als Lenker auf Probe den endgültigen Ausweis beantragen. Das Ablaufdatum des vorläufigen Ausweises findest du auf deinem Führerschein unter der Rubrik 4b. Achte bei der Terminplanung und Buchung der WAB Kurse darauf, dass auch die Ausstellung des unbefristeten Führerausweises einige Tage dauert – unter Umständen könnte hier zwischenzeitlich deine Frist auslaufen.
Anbieter für die Kurse gibt es schweizweit – grundsätzlich haben Junglenker die freie Wahl, wo sie sich anmelden. Es bietet sich allerdings an, sich für einen der wohnortnahen Anbieter zu entscheiden. Welche Träger in deiner Region zu finden sind, kannst du hier bequem online recherchieren.
Sie gehört zu den Dingen, ohne die unsere Fahrzeuge nicht funktionieren würden: die Kühlflüssigkeit. Blinkt das Kühlwasser-Symbol im Auto auf, dann ruft unser Motor nach Hilfe. Höchste Zeit, um etwas von der Flüssigkeit nachzufüllen und ihn vor einem Schaden zu bewahren. Unsere Kraftfahrzeuge sind auf spezielles Kühlmittel angewiesen, um nicht zu überhitzen und Höchstleistungen zu erbringen. Worum es sich dabei handelt und wie du sie regulierst, um deinen Motor instandzuhalten, erfährst du hier.
SUVs sind PS-stark, komfortabel, geräumig und stehen häufig in der Kritik. Angeblich schlucken sie Sprit wie kaum ein anderes Auto und verursachen auch mehr Unfälle. Auf der anderen Seite schätzen sie viele Menschen, weil sie viel Platz für Fahrer, Kinder und Einkäufe bieten. In ihnen sitzt man höher als in anderen Fahrzeugen, fühlt sich daher subjektiv sicherer und verfügt über einen besseren Überblick über den Verkehr. Fakt ist: Die SUVs erfreuen sich in der Schweiz grosser Beliebtheit. Wir klären auf, was es über die SUVs zu wissen gibt.
Tesla, VW oder BMW: So gut wie jeder Automobilkonzern stellt mittlerweile Elektroautos her. Sie gelten als Alternative zum Verbrenner und als umweltfreundliches Fahrzeug im Zuge des Klimawandels. Anstelle eines mit Benzin oder Diesel betriebenen Motors findet sich in diesen Modellen ein Elektromotor. Zu den beliebtesten E-Autos zählen Modelle wie der Renault Zoe oder das Tesla Model 3. Im Folgenden findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Elektroauto in der Schweiz.
Fast jeder Schweizer Bürger legt in seinem Leben einmal einen Nothelferkurs ab. Er wird nicht nur für das Führen von Kraftfahrzeugen oder Booten benötigt, sondern auch bisweilen vom Arbeitgeber verlangt. Führerausweisbewerber gehören zu den häufigsten Teilnehmern, aber auch Leiter von Jugendgruppen oder Lehrpersonen sind bisweilen verpflichtet, einen Nothelferkurs zu machen oder ihre Kenntnisse aufzufrischen. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Kurs auf freiwilliger Basis zu machen, wenn du einfach fit dafür sein willst, anderen Personen im Notfall zu helfen.
Die meisten deiner Urlaubs- und Geschäftsreisen beginnst du mit dem Flugzeug. Nach der Ankunft bist du mit Taxi, Bus oder Shuttle-Service unterwegs. Aber was dann? Eine Tour zu den Sehenswürdigkeiten oder zum spontanen Abendessen im nächsten Ort musst du erst umständlich organisieren. Mit dem Mietauto bist du zeitlich unabhängig und wählst deine Ziele frei aus. Aber ist die gewohnte Unabhängigkeit mit dem Schweizer Führerausweis im Ausland überhaupt möglich? Länderspezifische Vorschriften vor Ort sind kompliziert. Dank zwischenstaatlicher Verträge gibt es rund um die Welt jedoch eine relativ einfache Lösung: Der internationale Führerschein verhilft dir zur gewohnten Mobilität in anderen Ländern.
Das belgische Sprichwort „Die Eitelkeit hat das Gaspedal erfunden, die Klugheit die Bremse“ bringt es sehr gut auf den Punkt: Vorausschauendes Fahren unter Verwendung des Bremspedals hat so manchem Autofahrer das Leben gerettet. Die Zahlen allein sprechen für sich. Pro einer Milliarde gefahrener Autobahnkilometer liegt die Schweiz im Ranking der europäischen Länder bei der Anzahl der Verkehrstoten im unteren Drittel. Damit deine Bremsen jedoch richtig funktionieren, benötigst dein Auto Bremsflüssigkeit. Aber was ist das und wie funktioniert sie? Die Antworten gibt es hier.