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Das Wort „Dashcam“ setzt sich aus dem englischen Wort „dash board“ für das Armaturenbrett und dem Wort „camera“ (für Kamera) zusammen. Zumeist befestigst du die Kameras an dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe, von wo sie das Geschehen auf der Strasse aufzeichnen. Das Ziel ist es, die anderen Verkehrsteilnehmer um dich herum zu filmen. Sollte es zu einem Unfall kommen, verfügst du dann gegebenenfalls über Videoaufnahmen als Beweismittel.
Im Gegensatz zu normalen Kameras filmen die Dashcams durchgehend, sobald der Fahrer am Strassenverkehr teilnimmt. Die Aufnahmen werden digital auf einer Festplatte gespeichert. Altes Videomaterial wird dabei überspielt. Sollte die Dashcam über einen Beschleunigungssensor verfügen, kann sie die Aufnahmen eines Unfalls gezielt mit einem Schreibschutz versehen. Andere Dashcams besitzen zusätzliche Funktionen, etwa einen GPS-Empfänger, Geschwindigkeitsmesser und Fahrerassistenzsysteme.
Bei Verkehrsunfällen geht es zumeist um wenige Sekunden. Um am Ende den Schuldigen ausfindig zu machen, mangelt es den Verkehrsteilnehmern oftmals an handfesten Beweisen. Die Dashcam-Aufnahmen sollen hier Abhilfe schaffen. Doch rechtlich stellt sich die Frage, wie zulässig die Filme tatsächlich sind.
Es ist erlaubt, eine Dashcam zu besitzen und sie im eigenen Auto zu montieren. Dabei darf die Sicht des Fahrers durch das Gerät nicht beeinträchtigt werden: Du musst trotz Kamera stets die Strasse im Blick haben können. Ausserdem darfst du dich nicht von der Kamera ablenken lassen. Im Grunde gelten die gleichen Regeln wie bei Navis oder Smartphones im Wagen. Ähnlich wie beim Smartphone darfst du bei der Autofahrt nicht ständig an der Dashcam hantieren und damit dich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Dashcam sollte am besten unterhalb der Windschutzscheibe angebracht werden, wo sie dir nicht die Sicht rauben kann.
Zwar lassen sich Dashcams ganz legal kaufen und anbringen, doch hinsichtlich des Datenschutzes gibt es einige Bedenken. Für die Gerichte verletzen die Filmaufnahmen auf offener Strasse die Persönlichkeitsrechte der Bürger. Eigentlich sind sie nur in sehr engen Grenzen zulässig. Die meisten Autofahrer missachten diese Grenzen jedoch.
Feste Regelungen bezüglich der Dashcams gibt es in der Schweiz nicht. Allerdings existieren richterliche Entscheidungen, private Videoaufnahmen und Videoüberwachung im öffentlichen Raum betreffend. Was Videos für die eigene Sicherheit und für die Aufklärung von Unfällen angeht, ist die Rechtslage in der Schweiz aber unklar. Laut dem eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) solltest du lieber auf die Aufnahmen verzichten. Nach seiner Meinung verstossen Fahrer, die andere Autofahrer und Verkehrsteilnehmer filmen, gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes. Das gilt besonders darum, weil die Dashcams ständig und nicht nur im Falle eines Unfalls filmen.
Ein klares Urteil eines Bundesgerichtes gibt es noch nicht, doch ist es bereits vorgekommen, dass Anzeigen nicht geahndet wurden, weil das einzige Beweismaterial aus einer privaten Dashcam stammt. Damit ist es schwierig zu beurteilen, ob Polizei und Gerichte die Verwendung deiner Dashcam-Aufnahmen zulassen werden, um eine Unfallsituation aufzuklären.
Grundsätzlich gibt es zwei Voraussetzungen, bei der die Verwendung von privaten Filmaufnahmen als Beweismaterial zugelassen ist: Die Polizei konnte unter anderen Umständen selbst an entsprechendes Videomaterial kommen und das Gericht entscheidet im Rahmen einer Interessenabwägung für die Nutzung der Aufnahmen. Auch wenn das Beweismaterial aus Datenschutzgründen rechtswidrig sein sollte, kann es beispielsweise dennoch zulässig für die Aufklärung schwerer Straftaten sein. Im Endeffekt entscheidet das Gericht von Fall zu Fall.
Ist die Straftat schwer genug, dann können die Filme durchaus zu ihrer Aufklärung verwendet werden. Ob das für Unfallaufnahmen gilt, ist allerdings fraglich. Sind die Straftaten nicht so schwer, ist es Privatpersonen nicht erlaubt, Aufzeichnungen der Straftat vorzunehmen und sie dann anzuzeigen. Das ist die Sache der Polizei. Überhaupt keine Bedenken gibt es bei Nachweisen der eigenen Schuld und Unschuld im Strassenverkehr, solange dabei nicht die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wird. Vollkommen problemlos sind ausserdem Aufnahmen für eigene Zwecke, zum Beispiel um die Landschaft aufzunehmen, sofern du dabei keine Personen oder Kennzeichen aufnimmst.
Grundsätzlich solltest du das Horten von Daten strikt unterlassen. Die meisten Dashcams löschen die Daten auf der Dashcam automatisch. Die Videos von der Kamera zu nehmen und auf einer externen Festplatte zu speichern, ist nicht zulässig, wenn es dabei datenschutzrechtliche Bedenken gibt. Ausserdem solltest du das Material nie online stellen, solange du Personen und Fahrzeugkennzeichen nicht unkenntlich gemacht hast, es sei denn, alle abgebildeten Personen haben ihre Einwilligung gegeben.
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