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Der Bussenkatalog der Schweiz enthält alle für den Schweizer Strassenverkehr relevanten Vergehen und die dazu gehörigen Strafen. Viele der Einträge in der Bussenliste behandeln Geschwindigkeitsüberschreitungen, denn es gibt je unterschiedliche zugelassene Geschwindigkeiten für Autobahnen, Strassen ausserorts und Strassen innerorts. Mit der „Via Sicura“ sind besonders die Strafen für Raser gestiegen. Autofahrern können bei schweren Verstössen im Verkehr sogar Freiheitsstrafen drohen. Die Höhe der Geldbussen korreliert dabei mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Bei relativ geringen Verstössen wird ein festes Bussgeld verhängt. Darüber hinaus bestimmen die Behörden je nach Fall und es können der Entzug des Führerausweises sowie eine Anzeige folgen. Die Bussenliste stützt sich auf die Artikel 3, 3a und 12 des Ordnungsbussengesetzes des Schweizer Bundesrates. Weiterhin enthält die Bussenliste Regelungen zu den Themen:
Beim Rotlichtverstoss kann das Bussgeld 250 Franken betragen. Wirst du mit dem Handy am Steuer erwischt, kann es dich 100 Franken kosten. Nicht angeschnallt? Das macht dann 65 Franken. Der Bussenkatalog der Schweiz handelt ein breites Spektrum an Themen rund um den Strassenverkehr, die beteiligten Personen und ihre Fahrzeuge ab.
Innerorts gilt generell die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Fährst du nur 1 bis 5 Stundenkilometer zu schnell, dann droht dir eine Busse von 40 Franken. Bei 6 bis 10 Stundenkilometern werden 120, bei 11 bis 15 Stundenkilometern 250 Franken fällig. Darüber hinaus ist die Höhe der Geldbusse unbestimmt und wird vom Gericht entschieden. Bei 16 bis 20 Stundenkilometern erfolgen etwa eine Anzeige und eine Verwarnung, bei 21 bis 24 Stundenkilometern kommt zur Anzeige der Entzug des Führerausweises für mindestens einen Monat hinzu. Ab 25 Stundenkilometern dauert der Entzug des Führerausweises mindestens drei Monate.
„Ausserorts“ bezeichnet die Autostrassen und die Haupt- sowohl Nebenstrassen ausserhalb geschlossener Ortschaften. Auf den Haupt- und Nebenstrassen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 Stundenkilometer und auf den Autostrassen 100 Stundenkilometer. Die Übertretungen kosten hier:
Bei allem darüber Hinausgehenden entscheiden die Gerichte über das Ausmass der Busse. Auch hier gilt: Ab einem Tempoverstoss von 21 Stundenkilometern gibt es eine Anzeige und eine Verwarnung, ab 26 Stundenkilometern zusätzlich einen mindestens einmonatigen Führerausweisentzug, der sich ab 30 Stundenkilometern auf mindestens drei Monate verlängert.
Auf der Autobahn beträgt die Höchstgeschwindigkeit 120 Stundenkilometer. Dasselbe Schema für die Bussenliste gilt auch hier:
Eine Anzeige mit Verwarnung droht ab 26, ein zusätzlicher einmonatiger Führerausweisentzug ab 31, ein mindestens dreimonatiger Führerausweisentzug ab 35 Stundenkilometern.
Besonders hart gehen die Behörden gegen Raser im Verkehr vor. Wer als Raser eingestuft wird, dem droht der Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre. Bei wiederholten Vergehen kann das Resultat nicht nur der endgültige Entzug des Führerausweises sein, sondern auch die Beschlagnahmung des Fahrzeuges. Damit es so weit kommt, musst du den Verkehr allerdings auf extrem schwerwiegende Weise gefährdet haben. Als Raserei gilt etwa eine Geschwindigkeitsübertretung von 30 Stundenkilometern in einer 30er-Zone, 50 Stundenkilometern in einer 50er-Zone innerorts, 60 Stundenkilometern in einer 80er-Zone ausserorts und 80 Stundenkilometern in einer 120er-Zone auf der Autobahn. Sollte du dich weigern, die Busse zu bezahlen oder dir weitere Zuwiderhandlungen leisten, kommt es zu einem ordentlichen Strafverfahren.
Als Beweis für die Übertretung zählen Blitzer und Radarfallen. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung wird dem gemessenen Wert eine Toleranz abgezogen. Diese Toleranz wird auch als „Sicherheitsmarge“ bezeichnet. Wie viel diese beträgt, hängt vom Messgerät und der Geschwindigkeit ab. Bei 100 Stundenkilometern auf der Autobahn können das etwa bis zu 14 Stundenkilometer sein.
Geldbussen, die durch Verstösse im ausländischen Verkehr entstehen, sind grundsätzlich dort zu bezahlen, wo du sie verursacht gast. Das gilt für Schweizer Personen im Ausland ebenso wie für Nicht-Schweizer im Schweizer Inland.
Eine Autoversicherung musst du in der Schweiz haben, wenn du ein Fahrzeug besitzt. Dabei unterscheidet man zwischen Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Kfz-Halter zwingend vorgeschrieben; eine Teil- oder gar Vollkasko hingegen ist freiwillig. Letztgenannte solltest du auswählen, wenn dein Auto noch recht neu ist oder du vom bestmöglichen Schutz profitieren möchtest. Bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine sinnvolle Kombination der Teilkasko- und der Kollisionskaskoversicherung. Damit deckt diese Art der Versicherung auch die Schäden am Fahrzeug ab, die du selbst verursacht hast. Für die zusätzliche Leistung bezahlst du natürlich auch einen höheren Beitrag.
Die meisten deiner Urlaubs- und Geschäftsreisen beginnst du mit dem Flugzeug. Nach der Ankunft bist du mit Taxi, Bus oder Shuttle-Service unterwegs. Aber was dann? Eine Tour zu den Sehenswürdigkeiten oder zum spontanen Abendessen im nächsten Ort musst du erst umständlich organisieren. Mit dem Mietauto bist du zeitlich unabhängig und wählst deine Ziele frei aus. Aber ist die gewohnte Unabhängigkeit mit dem Schweizer Führerausweis im Ausland überhaupt möglich? Länderspezifische Vorschriften vor Ort sind kompliziert. Dank zwischenstaatlicher Verträge gibt es rund um die Welt jedoch eine relativ einfache Lösung: Der internationale Führerschein verhilft dir zur gewohnten Mobilität in anderen Ländern.
Nach der bestandenen Fahrprüfung fehlt Neulenkern und Neulenkerinnen noch ein wichtiger Teil ihres Trainings, bevor sie stolz den endgültigen Führerausweis für Auto und Motorrad in Händen halten: Die obligatorischen WAB Kurse stehen an. In jedem Kanton gibt es zahlreiche Anbieter, unter du als Prüfling wählen kannst. Wie kommst du an diese Prüfung und damit an die endgültige Fahrerlaubnis? Wer muss diese Weiterbildung besuchen, und geht das auch ohne eigenes Auto? Was du über den letzten Teil der Zweiphasenausbildung wissen musst, liest du hier.
Der Lernfahrausweis (LA) ist der erste Schritt zum unbefristeten Führerausweis. Er erlaubt es dir, zusammen mit einer Begleitperson deine ersten Fahrten zu unternehmen. Doch bevor es soweit ist, musst du ein paar Dinge erledigen. So musst du die nötigen Formulare einreichen und ein Reihe von Tests bestehen. Doch so kompliziert ist die ganze Sache nicht. Zunächst fängst du mit dem Nothelferausweis an.
Ein Autoanhänger leistet dir beim Transport von schweren Lasten eine gute Hilfe. Auf der Ladefläche findest du viel Platz, um auch grosse und unförmige Objekte zu verstauen. Moderne Anhängermodelle sind einfach und sicher in der Handhabung. Ausserdem lassen sie sich leicht be- und wieder entladen. Mit etwas Übung und der erforderlichen Zulassung kommen für grosse Lasten auch Spezialanhänger vom Tieflader über Fahrzeugtransporter bis zum Viehanhänger für dich in Frage. Im Folgenden erhältst du die wichtigsten Informationen über die Eigenschaften und die verschiedenen Bauarten von Autoanhängern.
Versicherungen brauchst du für die unterschiedlichsten Dinge. Manche davon – etwa für den Hausrat, den Zahnersatz oder gegen Diebstahl – sind freiwillig. Daneben gibt es aber auch Pflichtversicherungen. Zu diesen gehört beispielsweise, sofern du ein Auto besitzt, die Autoversicherung. Der Vorgang, dein Fahrzeug zu versichern, ist dabei überhaupt nicht kompliziert, denn die Versicherungsgesellschaften machen es ihren potentiellen Kunden recht einfach. Es schadet aber nicht, wenn du dich schon im Voraus informierst und mögliche Fragen klärst. Dabei wollen wir dir hier helfen.