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Blaue Zone – 7 Fragen und Antworten gegen teure Bussen

Blaue Zone – 7 Fragen und Antworten gegen teure Bussen

Das Parkieren in Schweizer Innenstädten birgt Fallstricke, die dir ein grosses Loch ins Budget reissen können. Auch wenn die Parkplätze rar sind, kannst du vonseiten der Bussenverteiler kein Erbarmen erwarten. Die Bussen liegen je nach Vergehen im Verkehr zwischen 40 und 100 Franken. Ist die Parkscheibe falsch eingestellt, nicht gut sichtbar hinter der Scheibe deponiert oder überschreitest du die erlaubte Parkzeit, kann es teuer werden. Unwissenheit schützt vor Geldbusse nicht, daher beantworten wir hier deine Fragen zur blauen Zone im innerstädtischen Strassenverkehr.

Was sind blaue Zonen?

Blaue Zonen sind bewirtschaftete Parkplätze, die durch blaue Linien gekennzeichnet sind. In den Zonen darf dein Kraftfahrzeug an Werktagen während bestimmter Uhrzeiten nur für eine bestimmte Dauer stehen. So kann es beispielsweise sein, dass du in einigen blauen Zonen zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr nur eine Stunde lang parkieren darfst. Die eingeschränkten Parkzeiten variieren je nach Gemeinde. Informationen über die genauen Zeiten im Strassenverkehr erhältst du auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung beziehungsweise des Justiz- und Sicherheitsdepartement der entsprechenden Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung und die Stadtpolizei geben darüber ebenfalls vor Ort Auskunft.

Warum gibt es blaue Zonen und welche Vorteile haben sie für den Verkehr?

Die Parkplatzbewirtschaftung schützt innerstädtische Wohngebiete vor übermässigen Verkehrsimmissionen. Der Suchverkehr wird reduziert, weil genügend Kurzzeitparkplätze zur Verfügung stehen.

Was muss ich beachten, wenn ich in der blauen Zone parkiere?

  • Bedingung für das Parkieren in der blauen Zone ist die gut sichtbare Kennzeichnung der Ankunftszeit mithilfe einer Parkscheibe.
  • Das eingeschränkte Parkieren gilt für Werktage: Montag bis einschliesslich Samstag. An Sonn- und Feiertagen darfst du dort unbeschränkt parkieren – ausser es gibt eine zusätzliche Hinweistafel.
  • Halte- und Parkverbotsschilder sowie Hinweisschilder zum Parkieren wegen eines Bauvorhabens oder Umzugs haben Vorrang vor blauen Markierungslinien.
  • Alternativ kannst du bei der Gemeindeverwaltung eine kostenpflichtige Parkkarte beziehen.
  • Achte darauf, dass dein Wagen vollständig innerhalb der blauen Linien steht. Strenge Kontrolleure verhängen Bussen für das Parkieren auf und ausserhalb der blauen Markierungen. Das gilt für die Reifen ebenso wie für Heck und Frontseite deines Wagens.
  • Auch wenn du deine Angelegenheiten in dem erlaubten Zeitraum nicht vollständig erledigen konntest, ist ein Nachstellen der Parkscheibe nicht gestattet.
  • Ein Umparkieren innerhalb der blauen Zonen hat ebenfalls eine Busse zur Folge.

Wie sieht eine gültige Parkscheibe aus und auf wie viel Uhr stelle ich sie ein?

Wie eine gültige Parkscheibe auszusehen hat, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die vorgeschriebenen Masse für die Parkscheibe sind seit 2003 11 x 15 Zentimeter. Sie ist blau mit weisser Schrift. Oben ist ein Stellrädchen für das Einstellen der Ankunftszeit, darunter steht im oberen Drittel das Wort „Ankunftszeit“ in drei verschiedenen Sprachen. Unter der angezeigten Ankunftszeit befindet sich ein weisses eingerahmtes „P“. Werbung und lustige Sprüche dürfen ausschliesslich auf der Rückseite der Parkscheibe gedruckt sein. Auch eine handschriftliche Notiz zählt nicht als Parkscheibe und wird mit einer Busse geahndet.

Die Parkscheibe zeigt die Uhrzeit im Halbstundentakt an. Stelle den Zeiger auf den nächsten schwarzen Strich nach deiner Ankunftszeit.
Ein Beispiel: Deine Ankunftszeit ist 13:40 Uhr. Du stellst den Zeiger der Scheibe auf 14:00 Uhr und darfst bis 15:00 Uhr dort parkieren. Kommst du um 13:32 Uhr an, hast du eine Stunde und 28 Minuten Zeit, um deine Angelegenheiten zu erledigen. Bist du um 13:59 Uhr angekommen, bleiben dir eine Stunde und eine Minute.
Über Nacht brauchst du zum Parkieren keine Parkkarte anzubringen, wenn du nach 19 Uhr eintriffst und vor 8 Uhr am nächsten Morgen wieder wegfährst. Bist du nicht sicher, ob du es rechtzeitig schaffst, dein Fahrzeug vor 8 Uhr wegzufahren, stelle deine Parkscheibe auf 8 Uhr ein.

Kann ich eine Parkkarte für längeres Parkieren erwerben?

Ja, kostenpflichtige Parkkarten sind bei den Gemeindeverwaltungen oder der Stadtpolizei erhältlich. In vielen Städten kannst du die kostenpflichtigen Parkausweise auch online beziehen, bezahlbar mit Kreditkarte oder Postfinance Card.

Was kostet eine Parkkarte?

Die Kosten für eine Parkkarte legen die Gemeinden selbst fest. In Zürich kostet eine Parkkarte 2020 je nach Zeitraum beispielsweise zwischen 10 und 200 Schweizer Franken. Auch die zur Auswahl stehenden Dauern sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Manche Gemeinden bieten Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten an, andere nur Tages- und Jahreskarten. Häufig bieten die Stadtverwaltungen 10 oder 15 Parkkarten zu einem günstigeren Preis an.

Des Weiteren gibt es Parkkarten für

  • Anwohner,
  • behinderte Menschen,
  • unterschiedliche Gewerbeparkausweise sowie
  • Parkkarten für Pendler.

Die Stadt Basel bietet beispielsweise 2020 Parkkarten für externe Spitalmitarbeiter an, wie Hebammen oder Hauspflegekräfte. Mancherorts ist auch die Kombination von kostenpflichtiger Halbtagsparkkarte mit der kostenfreien Nutzung der Parkscheibe erlaubt.

Wo parkiere ich zunächst an Werktage, wenn ich neu zugezogen bin?

Bei der Stadtpolizei kannst du als Anwohner oder Gewerbetreibender eine Bewilligung in Form einer Parkkarte beziehen, die dir unbeschränktes Parkieren erlaubt. Manche Gemeinden geben für Umzugstage separate Bewilligungen sowie vorläufige Parkkarten für dien ersten Tage aus.

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