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Der Fahrzeugausweis – Identifikation für dein Kraftfahrzeug in der Schweiz

Der Fahrzeugausweis – Identifikation für dein Kraftfahrzeug in der Schweiz

Bist du im Schweizer Strassenverkehr mit deinen Kraftfahrzeug unterwegs, dann musst du einen entsprechenden Führerausweis besitzen. Doch nicht nur du als Fahrer benötigst gültige Dokumente, dasselbe gilt auch für dein Fahrzeug: Auch dieses muss einwandfrei identifizierbar sein. Daher ist es zum einen mit Kontrollschildern ausgestattet, die belegen, dass du etwa Steuern dafür gezahlt hast. Die genaueren Daten über alle technischen Details sind hingegen im Fahrzeugausweis vermerkt. Alle wichtigen Informationen rund um das Dokument bekommst du hier.

Was ist der Fahrzeugausweis?

Der Fahrzeugausweis ist ein amtliches Dokument und zusammen mit den Kontrollschildern sozusagen der Pass deines Kraftfahrzeugs. Das heisst, jedes Kraftfahrzeug muss einen gültigen Fahrzeugausweis besitzen. Er ist nicht nur für Polizeikontrollen wichtig, sondern auch bei Reparaturen in einer Werkstatt oder für die Hauptuntersuchung. Deshalb beinhaltet er alle wichtigen Daten zum Fahrzeug, die auf den Kontrollschildern keinen Platz haben und für den oberflächlichen Blick auf das Fahrzeug nicht relevant sind. Der Fahrzeugausweis wird vom Strassenverkehrsamt des zuständigen Kantons ausgestellt.

Welchen Inhalt hat der Fahrzeugausweis?

Das Dokument wird nicht nur für das Fahrzeug, sondern auch auf einen bestimmten Fahrzeughalter ausgestellt. Deshalb beinhaltet er den Namen und die Adresse des Halters. Eine Namensänderung musst du beispielsweise wie auch eine Adressänderung deinem Strassenverkehrsamt mitteilen und den Fahrzeugausweis zur Änderung dort hinschicken. Ausserdem vermerkt der Fahrzeugausweis unter anderem:

  • Marke und Farbe
  • Informationen, um welche Art Fahrzeug es sich handelt
  • Grösse, Gewicht und andere fahrzeugspezifische Daten

Wozu dienen die Kontrollschilder?

Die Kontrollschilder sind der äusserliche Beweis, dass das Fahrzeug korrekt zugelassen wurde, das heisst, dass du Steuern und Gebühren entrichtet und den entsprechenden Versicherungsnachweis erbracht hast. Die Kontrollschilder unterscheiden sich je nach Funktion – es gibt sie ausser für private Fahrzeuge auch für Arbeitsfahrzeuge, Ausnahmefahrzeuge, landwirtschaftliche, provisorisch zugelassene und viele andere Fahrzeuge – und Format. So sind die vorderen und die hinteren Schilder unterschiedlich gross, für Motorräder und andere Zweiräder gibt es andere Masse als für Autos usw. Auf dem Kontrollschild steht neben der speziell für das Fahrzeug vergebenen Nummer auch, in welchem Kanton das Fahrzeug zugelassen ist.

Ist der Fahrausweis im Verkehr nötig?

Neben deinem eigenen Führerausweis musst du auch die Papiere des Fahrzeugs, das heisst, den Fahrzeugausweis und die Abgasuntersuchungsbescheinigung, im Verkehr dabei haben. Sie sind im Falle einer Polizeikontrolle notwendig. Hast du die Papiere nicht bei dir, droht eine Busse von 20 Franken. Besonders wichtig ist der Fahrzeugausweis bei Grenzübertritten. Denn im Ausland könntest du bei Verkehrskontrollen grösste Schwierigkeiten bekommen, wenn du den Fahrzeugausweis nicht bei dir hast.

Was muss ich tun, wenn ich den Fahrzeugausweis verloren habe?

Es kann immer passieren, dass du den Fahrausweis verlierst oder dass er gestohlen wird. Kommt es zu einem Verlust, ist das kein Problem, du kannst immer ein Duplikat beantragen. Dafür musst du die entsprechenden Formulare ausfüllen und beim Strassenverkehrsamt einreichen. Den fertigen Ausweis holst du am Schalter ab, andernfalls wir er innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen per Post zugeschickt. In dieser Zeit darfst du ohne den Fahrzeugausweis fahren. Falls du den Originalfahrzeugausweis wiederfindest, musst du ihn an das zuständige Strassenverkehrsamt zurückgeben. Gebrauchte Motorräder müssen bei Verlust des Fahrzeugausweises vor einer Wiederzulassung zum deinem kanntonalen Verkehrsprüfzentrum.

Unterscheidet sich der Fahrausweis ja nach Kanton?

Generell sieht der Fahrzeugausweis in der gesamten Schweiz gleich aus. Da er jedoch von dem Kanton ausgestellt wird, in dem du deine Steuern zahlst, variieren die Eintragungen geringfügig. Das betrifft aber nur die Eintragungen zum Kontrollschild und zum Ausstellungsort. Der restliche Inhalt des Fahrzeugausweises wie Fahrzeug- und Halterdaten unterscheidet sich kantonal nicht. Allerdings ist es nötig, dass du bei einem Kantonswechsel einen neuen Fahrzeugausweis beantragst. Dazu füllst du ein Formular aus und übermittelst dem Strassenverkehrsamt die Bestätigung über die Haftpflichtversicherung und den alten Fahrzeugausweis. Das muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug geschehen.

Was mache ich bei Fahrzeugwechsel oder -abmeldung?

Ein Kraftfahrzeug ist leider nicht für die Ewigkeit gebaut. Geht es kaputt oder du kaufst dir ein anderes Fahrzeug, dann musst du das dem Strassenverkehrsamt mitteilen. Ganz konkret bedeutet das Folgendes:

  • Für einen Fahrzeugwechsel benötigst du die Versicherungsbestätigung (diese übermittelt deine Versicherung direkt an das Strassenverkehrsamt). Ausserdem musst du den neuen Fahrzeugausweis vorlegen. Im Falle eines gebrauchten Fahrzeugs ist das der annullierte Fahrzeugausweis des ehemaligen Halters. Für fabrikneue Fahrzeuge, die noch keinen auf dich ausgestellten Ausweis haben, reichst du alternativ ein spezielles Formular ein. Dieser Vorgang lässt sich bequem per Post erledigen und dauert einige Arbeitstage. Wenn du Zeit hast, gehst du selbst beim Amt vorbei und erledigst alles sofort am Schalter. Die Kontrollschilder kannst du, sofern du innerhalb von 14 Tagen kein anderes Fahrzeug anmeldest, für ein Jahr deponieren lassen. Danach verfallen sie.
  • Verkaufst du dein Fahrzeug, lässt du den Fahrzeugausweis annullieren und gibst ihn an den neuen Halter weiter.
  • Möchtest du das Fahrzeug ganz aus dem Verkehr ziehen, sendest du einfach den Originalfahrausweis mit einem kurzen Begleitschreiben beim Strassenverkehrsamt ein. Die Annullierung ist im Gegensatz zur Ummeldung übrigens kostenlos.

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