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Es gibt mehrere Arten von Radarwarnern: Kleine Geräte im Auto, die einem Radarfallen melden, Chatgruppen im Internet, die dich über Blitzer informieren und Apps für das Handy. Radarwarnanlagen, auch Radar-Detektoren genannt, lassen sich im Auto verbauen. Sie haben die Aufgabe, die Geschwindigkeitsüberwachungen zu erfassen und den Autofahrer zu informieren. Chatgruppen gibt es sowohl über Nachrichtendienste wie WhatsApp oder Telegram und auf den sozialen Medien. Weiterhin gibt es Apps für Smartphones, die dich vor Radarfallen warnen, sobald du dich in ihrer Nähe befindest. Denselben Zweck verfolgen auch spezielle Webseiten, auf denen du dich zu aktuellen Blitzern informieren kannst.
Radarwarnanlagen sind in der Schweiz grundsätzlich illegal. Du darfst sie nicht
Seit dem Inkrafttreten des Massnahmenpakets „Via Secura“ im Jahre 2013 ist es gesetzeswidrig, auf irgendeine Art und Weise auf Radarfallen hinzuweisen oder solche Warnungen zu erhalten. Damit sind auch Radar-Detektoren illegal. Im Grunde machst du dich bereits strafbar, wenn du mit ihnen in Berührung kommst. Unser dringender Tipp: Am besten lässt du gleich die Finger von ihnen. Sollte die Polizei ein solches Gerät bei dir ausfindig machen, dann kann sie es sogleich sicherstellen. Letztlich entscheidet dann ein Gericht darüber, ob die Polizei das Gerät vernichten darf oder nicht.
Auch ohne Radarwarner findest du natürlich schnell Möglichkeiten, dich mit anderen Menschen über Blitzer auszutauschen und auf sie hinzuweisen. In den sozialen Medien, auf WhatsApp und anderen Nachrichtendiensten gab es schon kurz nach Via Secura Gruppen, in denen regelmässig Warnungen vor Kontrollen ausgegeben wurden. Gleichzeitig entstanden Webseiten wie „Radarmeldungen Schweiz“ und andere Anbieter. Als Reaktion wurde das Massnahmenpaket verschärft und solche Angebote verboten. Strafbar macht sich seither schon, wer öffentlich vor Kontrollen warnt. Damit wurden viele Webseiten illegal. Diese verlegten in der Regel ihr Angebot ins Ausland, betrieben die Webseiten anonym oder legten sie gleich still.
Was ist, wenn du auf Facebook eine Meldung über Blitzer einstellst? Hast du dann öffentlich davor gewarnt und gegen das Gesetz verstossen? Die Frage, wann ein Post auf Social Media als „öffentlich“ gilt, ist nicht immer einfach zu klären. Als nicht öffentlich gilt, wenn du nur ein paar Freunde oder Verwandte vor Kontrollen warnst. Auf Nummer Sicher gehst du, indem du das in einem privaten Chat machst. Dein Post auf Facebook könnte hingegen von einem Gericht als öffentlich erachtet werden, wenn du dort viele Freunde hast oder Menschen erreichst, die nicht zu deinem Familien- und Freundeskreis gehören.
Bei Apps für das Smartphone sieht die Lage nicht anders aus. Auch solche Apps sind generell verboten. Die Verwendung von Blitzer-Apps stellt eine Straftat dar. Es verhält sich übrigens nicht anders mit einem Navi, welches über einen Radarwarner verfügt. SMS-Dienste und Radios sind ebenfalls verboten. Vor 2008 war es in der Schweiz für Radiosender erlaubt, vor Blitzern zu warnen. Heute würde sich ein Radiosender damit strafbar machen.
Tatsächlich ist es in der Schweiz nicht erlaubt, sich mithilfe der Lichthupe über Kontrollen zu verständigen. Das hat allerdings nichts mit den Blitzern an sich zu tun. Stattdessen stellt die Warnung mit einer Lichthupe die missbräuchliche Anwendung eines Warnsignals dar. Das gleiche gilt für Handzeichen, Zettel oder andere Behelfe im Auto. Die einzige Möglichkeit, sich über Blitzer zu informieren und andere zu warnen, ist die Mundpropaganda im kleinen Kreis. Wenn du dir von einem Freund oder einem Verwandten sagen lässt, wo sich aktuell Kontrollen befinden, machst du dich nicht strafbar.
Abgesehen von der Beschlagnahme des betreffenden Gerätes drohen Geldbussen und schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafen. Das Gericht entscheidet je nach Verfahrensweise und in Bezug auf das Gerät. Die Geldbussen können bei äusserst schweren Fällen 180 Tagessätze umfassen. Wir können dir also nur davon abraten, dir einen Radarwarner anzuschaffen oder illegale Dienste zu nutzen. Am besten vermeidest du Geldbussen durch Geschwindigkeitsübertretung einfach dadurch, dass du dich an das Tempolimit hältst.
Einen Sehtest zu machen, ist sinnvoll. Denn auch wenn du keine eindeutigen Sehstörungen hast, kann es sein, dass du eine Brille oder Kontaktlinsen brauchst. Ein Zeichen hierfür sind zum Beispiel regelmässige Kopfschmerzen. In bestimmten Situationen ist der Sehtest in der Schweiz sogar Pflicht. Wann das der Fall ist und was du über den Test deiner Sehkraft wissen musst, verraten wir dir in diesem Ratgeber.
Im Schweizer Strassenverkehr gelten seit 2013 die Regeln der „Via Sicura“. Dieses Sicherheitsprogramm umfasst Massnahmen, Verkehrsregeln und Bussen, die die Schweizer Strassen sicherer machen sollen. Die meisten Autofahrer halten sich ohnehin an die Regeln, doch hin und wieder unterläuft auch den vorsichtigsten Lenkern eine Geschwindigkeitsübertretung, ein Parken im Halteverbot oder ein anderer Verstoss. Wir geben dir einen Überblick über den Bussenkatalog, der dann in der Schweiz greift.
Ist an einem Fahrzeug der Keilriemen defekt, dann ist das meistens auch zu hören. Das Fahrzeug gibt dann eigenartig quietschende Geräusche von sich, die sich mit der Zeit verstärken. Ein Austausch des Keilriemens wird dann notwendig, wenn dieser ausfranst oder reisst. Der Keilriemen sorgt für die zuverlässige Kraftübertragung und ist in der Regel schnell ausgetauscht. Du solltest daher wissen, wo sich der Keilriemen im Motorraum befindet und wann du dich auf den Weg zur Werkstatt machen solltest. Alles zum Thema gibt es hier.
Anmelden und losfahren: Wenn du in der Schweiz dein Nummernschild für den Strassenverkehr erhalten hast, steht dir und deinem Vehikel nichts mehr im Weg, um die Strassen – verkehrsgerecht – unsicher zu machen. Zum Thema Kontrollschilder gibt es aber eine Reihe von Besonderheiten zu beachten, die du wissen solltest, wenn du ein Nummernschild registrieren möchtest. Die wichtigsten Fragen zum Thema Autokennzeichen in der Schweiz beantworten wir dir hier.
Auf zwei Rädern dem Ruf des Abenteuers folgen und über die gewundenen Strassen der Schweiz rollen – für viele ist dies ein Traum. Doch bevor dieser Traum Gestalt annehmen kann, musst du dich in der Schweiz der Motorradprüfung stellen. Zum Glück ist sie kein Hexenwerk und setzt lediglich eine gute Portion Theorie und eine ausreichende Menge Praxis voraus. Doch welche Fahrzeugkategorie kommt für dich infrage? Und was sind die Voraussetzungen für die Prüfung? Damit du ideal vorbereitet bist, geben wir dir hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Bei einer Neuanmeldung oder bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz musst du diesen Vorgang bei deinem zuständigen Zollamt und beim Strassenverkehrsamt melden. Dort erhält das Fahrzeug eine sogenannte Stammnummer, um eindeutig identifizierbar zu sein. Diese benötigst du besonders für die Zulassungsprüfung und die Autoversicherung. Sie ist im Fahrzeugausweis festgehalten, zusammen mit der Marke, dem Typ, der Erstinverkehrssetzung, der Typengenehmigung, dem Kontrollschild und dem Name und der Adresse des Fahrzeughalters. Lerne hier mehr über die Stammnummer deines Wagens.