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Die Fahrerausbildung in der Schweiz besteht aus zwei Abschnitten und heisst deshalb auch Zweiphasenausbildung. Nach der praktischen Prüfung, der ersten Phase, bekommst du als Neulenker einen vorläufigen Führerausweis. Die Probezeit, Teil zwei, dauert drei Jahre. Nach der praktischen Prüfung müssen Neulenker und Neulenkerinnen zwei WAB Tageskurse absolvieren. Das Kürzel WAB steht für Weiterausbildung. Die Veranstaltung besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen. Zum Programm gehören Fahrübungen zu den Themen:
Auch der Umgang mit dem Fahrassistenten wird geübt, der Fahrstil im Hinblick auf ökonomisches Fahren und Sicherheit geprüft. Im Austausch mit anderen Neulenkern und Neulenkerinnen sowie mit dem Fahrlehrer lernst du dich als Fahrer, dein Auto und das System Strassenverkehr noch besser kennen. Ziel ist es, eine möglichst sichere und umweltfreundliche Fahrweise zu lernen und Unfälle zu vermeiden. Der Zweck der Kurse besteht darin, dass du gefährliche Verkehrssituationen zu umgehen lernst, bevor sie überhaupt entstehen.
Grundsätzlich müssen alle Neulenker, die einen Führerschein auf Probe ausgestellt bekommen, die Weiterausbildung besuchen. Erst dann können sie einen Antrag auf die endgültige Fahrerlaubnis stellen. Der zweite Teil der Zweiphasenausbildung dient dazu, die bereits gemachten Verkehrserfahrungen zu vertiefen und zu reflektieren. Damit möchte der Gesetzgeber die hohen Unfallzahlen unter Junglenkern absenken. Deshalb ist die Weiterausbildung obligatorisch für alle, die einen definitiven Führerausweis bekommen wollen. Wer einen Führerausweis der Kategorie B fürs Auto und einen der Kategorie A fürs Motorrad gemacht hat, kann frei entscheiden, ob er den Kurs mit dem Auto oder dem Motorrad absolviert. Auch Inhaber eines gültigen ausländischen Führerausweises, die ihn auf den schweizerischen umschreiben lassen wollen, bekommen einen Ausweis auf Probe und müssen das Training absolvieren.
Bisher mussten Neulenker an zwei Kursen teilnehmen, beide dauerten einen Tag lang. Der Bundesrat hat jedoch eine Revision der Führerscheinausweisvorschriften beschlossen. Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Neuregelung, dann ist nur noch einer der WAB-Kurse obligatorisch. Wer einen Führerausweis auf Probe mit einem Ablaufdatum 2020 oder später besitzt, braucht also nur noch einen eintägigen Kurs zu absolvieren. Diese Weiterausbildung muss innerhalb von drei Jahren, dem Zeitraum der Probezeit, beendet sein. Achtung: Wer seinen Führerausweis auf Probe nach dem 31.12.2019 bekommen hat, dem bleiben für die Weiterausbildung nach der neuen Vorschrift nur zwölf Monate ab Ausstellung des Führerscheins! Fahrschulen empfehlen allerdings für eine Übergangszeit, weiterhin freiwillig den zweitägigen WAB Kurs zu besuchen, weil die Inhalte für den neuen eintägigen Kurs vom Gesetzgeber noch nicht klar definiert sind.
Als Junglenker wählst du deinen Kursanbieter für die Weiterbildung frei. In der Tagespresse und hier online findest du die Träger in deiner Region, so kannst du dich für den passenden Kursveranstalter entscheiden.
Grundsätzlich sollten die Kurse mit dem eigenen Auto oder Töff gemacht werden, weil du dessen sicheren Umgang lernst. Es gibt jedoch auch Anbieter, die einen Wagen zur Miete überlassen. Falls du also keinen eigenen Wagen zur Verfügung hast, kannst du für den Kurs einen anmieten.
Wer es versäumt, an der Weiterbildung teilzunehmen, ist nach Ablauf von Jahresfrist nicht mehr fahrberechtigt! In diesem Fall verlierst du die Fahrberechtigung und musst den gesamten Prozess von vorn beginnen: einen neuen Lernfahrausweis beantragen, alle Prüfungen noch einmal ablegen. Ausnahmen gelten für begründete Gesuche. Dann können Nachfristen von drei Monaten in bestimmten Fällen gewährt werden. Innerhalb dieser Nachfrist bekommst du dann eine auf die entsprechenden Kurstage beschränkte Fahrberechtigung vom kantonalen Verkehrsamt, um den WAB Kurs 2.0 abzulegen. Erst mit den absolvierten Kursen kannst du als Lenker auf Probe den endgültigen Ausweis beantragen. Das Ablaufdatum des vorläufigen Ausweises findest du auf deinem Führerschein unter der Rubrik 4b. Achte bei der Terminplanung und Buchung der WAB Kurse darauf, dass auch die Ausstellung des unbefristeten Führerausweises einige Tage dauert – unter Umständen könnte hier zwischenzeitlich deine Frist auslaufen.
Anbieter für die Kurse gibt es schweizweit – grundsätzlich haben Junglenker die freie Wahl, wo sie sich anmelden. Es bietet sich allerdings an, sich für einen der wohnortnahen Anbieter zu entscheiden. Welche Träger in deiner Region zu finden sind, kannst du hier bequem online recherchieren.
Flexibler geht es kaum: Mit dem Mobility Car Sharing reservierst du dir dein Wunschauto per Click in der App oder online, holst es am Standort ab und fährst einfach los. Dabei hast du die Auswahl zwischen vielen verschiedenen Fahrzeugen jeden Typs, egal, ob gross oder klein – für jeden Fahrer ist etwas dabei. Das Ganze Angebot nutzt du standortunabhängig: Mobility Car Sharing gibt es an fast 1.500 Orten in der ganzen Schweiz. In unserem Ratgeber klären wir die wichtigsten Fragen für dich ab.
SUVs sind PS-stark, komfortabel, geräumig und stehen häufig in der Kritik. Angeblich schlucken sie Sprit wie kaum ein anderes Auto und verursachen auch mehr Unfälle. Auf der anderen Seite schätzen sie viele Menschen, weil sie viel Platz für Fahrer, Kinder und Einkäufe bieten. In ihnen sitzt man höher als in anderen Fahrzeugen, fühlt sich daher subjektiv sicherer und verfügt über einen besseren Überblick über den Verkehr. Fakt ist: Die SUVs erfreuen sich in der Schweiz grosser Beliebtheit. Wir klären auf, was es über die SUVs zu wissen gibt.
Ein Glas Wein oder Bier zu einem guten Essen gehört für viele zum Lebensstil. Bei Familienfesten, Volksfesten oder in der Diskothek wird gerne Alkohol konsumiert. Es geht ja nicht um grosse Mengen und ein bisschen Alkohol hebt die Stimmung. Kompliziert wird es, wenn du mit dem Fahrzeug vor Ort bist. Wenn du kein Fahranfänger bist, dann gilt in der Schweiz die Promillegrenze 0,5. Mit einem Glas bist du dann im grünen Bereich. Aber wenn schaut es am Morgen nach einer feuchtfröhlichen Feier aus? Wie funktioniert der Alkoholabbau und wie schnell wirst du wieder nüchtern? Die wichtigsten Antworten gibt es hier.
Sobald das Blaulicht erscheint, werden Autofahrer auf Schweizer Strassen schnell unsicher. Sollen sie einfach stehen bleiben oder besser eine Rettungsgasse bilden? Was, wenn kein anderer eine Gasse bildet? Und: Wie mache ich das überhaupt? Lange fehlte es in der Schweiz an rechtlichen Grundlagen bezüglich der Rettungsgasse. Im Nachbarland Deutschland hingegen drohen schon länger Bussen, wenn die Autofahrer nicht ordnungsgemäss eine Gasse bilden. Ab 2021 herrscht Klarheit auch für die Eidgenossen: Kommt es zu einem Unfall, sind Schweizer Fahrer unter Bussgeldandrohung verpflichtet, die Strassen für die Rettungskräfte frei zu machen.
Um eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Schweizer Strassenverkehr zu begehen, musst du kein Raser sein. Vielleicht bist du durch den Beifahrer oder deine Kinder im Auto abgelenkt und wirst geblitzt. Doch unabhängig vom Grund der Geschwindigkeitsüberschreitung erwarten dich hohe Bussen. Wirst du erwischt, führt die Polizei die entsprechenden Massnahmen teils sofort durch, teils erhältst du einen Bescheid mit der Post. Was erwartet dich bei einem Geschwindigkeitsverstoss im Strassenverkehr? Die wichtigsten Fragen klären wir hier.
Bist du im Schweizer Strassenverkehr mit deinen Kraftfahrzeug unterwegs, dann musst du einen entsprechenden Führerausweis besitzen. Doch nicht nur du als Fahrer benötigst gültige Dokumente, dasselbe gilt auch für dein Fahrzeug: Auch dieses muss einwandfrei identifizierbar sein. Daher ist es zum einen mit Kontrollschildern ausgestattet, die belegen, dass du etwa Steuern dafür gezahlt hast. Die genaueren Daten über alle technischen Details sind hingegen im Fahrzeugausweis vermerkt. Alle wichtigen Informationen rund um das Dokument bekommst du hier.