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Gotthardstrasse 77a 6460 Altdorf
Telefon: 041 875 28 00 Telefon: 041 875 28 05 Homepage: Strassenverkehrsamt
Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Nachprüfung (Art. 33 und 34 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen VTS)
Eine Verkehrsregelübertretung zieht immer zwei Verfahren nach sich. Diese werden gleichzeitig und unabhängig voneinander von zwei verschiedenen Instanzen durchgeführt: Die Strafbehörde vom Ort des Ereignisses hat über die Höhe der Strafe (Busse / Freiheitsstrafe) zu entscheiden. Die Massnahmebehörde des Wohnsitzkantons entscheidet über allfällige Massnahmen (Verwarnung, Ausweisentzug). Das Massnahmeverfahren ist auch gebührenpflichtig.
Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur aufgrund einer schriftlichen Bewilligung verkehren. Einzelbewilligungen werden für eine oder mehrere bestimmte Fahrten und Dauerbewilligungen für beliebig häufige Fahrten erteilt.