Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Bei der Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung für die Kategorie A, A1, B, B1, C oder C1 ist nachzuweisen, dass ein Kurs über Verkehrskunde von acht Stunden Dauer bei einem/einer Fahrlehrer/in besucht wurde. Der Kursbesuch darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen.
Der Kurs über Verkehrskunde soll, namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre, zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren. Die Bewerber/innen die zum Besuch eines Kurses Verkehrskunde verpflichtet sind, können erst am Kurs teilnehmen, wenn sie im Besitz des Lernfahrausweises sind.