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Du machst den Nothelfer-Kurs. Die Ausbildung dauert ca. 10 Stunden. Der Nothelfer-Ausweis ist 6 Jahre gültig. Der Kurs kann schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden.
Wähle eine Kursanbieter: Nothelfer-Kurs finden
Du musst bei einem anerkannten Optiker den Sehtest machen, falls Dein letzter Sehtest älter als 2 Jahre ist. Wenn du schon einen Ausweis in einer anderen Kategorie hast, für den Du einen Sehtest machen musstest, dann gilt dieser Sehtest auch heute noch, sofern er nicht vor mehr als 2 Jahren gemacht wurde.
Du brauchst:
» Fülle das Gesuchsformular aus
Bringe das Gesuchsformular persönlich zum Strassenverkehrsamt oder zur Einwohnerkontrolle. Nothelferausweis, schweizerische Identitätskarte bzw. Ausländerausweis jeweils im Original nicht vergessen. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag gestellt werden
Wenn Du bereit bist, dann melde Dich per Internet für die Theorieprüfung an: Terminbuchung
Du erhälst den Lernfahrausweis per Post.
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig und verlängert sich um 12 Monate, nachdem Du die Grundschulung (Motorrad Grundkurs) gemacht hast.
Du absolvierst innerhalb von 4 Monaten die Grundschulung (8 Stunden) bei einer Motorrad-Fahrschule. Danach verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Du absolvierst bei einer Fahrschule den Verkehrskundeunterricht: Fahrschulen mit Verkehrskundeunterricht
Es ist empfohlen, den Verkehrskundeunterricht begleitend zu den Fahrstunden zu besuchen, also nicht vor der ersten Fahrstunde den Verkehrskundeunterricht vollständig zu absolvieren. Du kannst Dich zum Beispiel nach 5 Fahrstunden für den Verkehrskundeunterricht anmelden.
Verkehrskundeunterricht finden
Melde Dich per Internet für die Praktische Prüfung an: Terminbuchung
Falls Du die Praktische Prüfung nicht in Deinem Wohnkanton ablegen möchtest, kannst Du beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons ein Gesuch zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton einreichen.
Beispiel: Du bist im Kanton Graubünden angemeldet, lebst jedoch als Wochenauenthalter im Kanton Bern. Wenn Du nun die Praktische Prüfung im Kanton Bern ablegen möchtest, stellst Du ein Gesuch ans Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden.
Du erhältst Deinen Führerausweis nach bestandener Püfung per Post.
Du machst den Nothelfer-Kurs. Die Ausbildung dauert ca. 10 Stunden. Der Nothelfer-Ausweis ist 6 Jahre gültig. Der Kurs kann schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden.
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Du musst bei einem anerkannten Optiker den Sehtest machen, falls Dein letzter Sehtest älter als 2 Jahre ist. Wenn du schon einen Ausweis in einer anderen Kategorie hast, für den Du einen Sehtest machen musstest, dann gilt dieser Sehtest auch heute noch, sofern er nicht vor mehr als 2 Jahren gemacht wurde.
Du brauchst:
» Fülle das Gesuchsformular aus
Bringe das Gesuchsformular persönlich zum Strassenverkehrsamt oder zur Einwohnerkontrolle. Nothelferausweis, schweizerische Identitätskarte bzw. Ausländerausweis jeweils im Original nicht vergessen. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag gestellt werden
Wenn Du bereit bist, dann melde Dich per Internet für die Theorieprüfung an: Terminbuchung
Du erhälst den Lernfahrausweis per Post.
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig und verlängert sich um 12 Monate, nachdem Du die Grundschulung (Motorrad Grundkurs) gemacht hast.
Du absolvierst innerhalb von 4 Monaten die Grundschulung (12 Stunden) bei einer Motorrad-Fahrschule. Danach verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Du absolvierst bei einer Fahrschule den Verkehrskundeunterricht: Fahrschulen mit Verkehrskundeunterricht
Es ist empfohlen, den Verkehrskundeunterricht begleitend zu den Fahrstunden zu besuchen, also nicht vor der ersten Fahrstunde den Verkehrskundeunterricht vollständig zu absolvieren. Du kannst Dich zum Beispiel nach 5 Fahrstunden für den Verkehrskundeunterricht anmelden.
Verkehrskundeunterricht finden
Im Schweizer Fahrlehrervergleich findest Du über 5000 Angebote für Fahrstunden. Du kannst komfortabel die verschiedenen Angebote vergleichen: Erster Eindruck des Fahrlehrers, Angebot, Preise und Bewertungen.
Für Deine Ausbildung sind Einzel-Fahrstunden nicht obligatorisch. Dennoch kann es sich durchaus lohnen, Einzel-Fahrstunden zu besuchen und den Umgang mit dem Fahrzeug und dem Verkehr zu verbessern.
Melde Dich per Internet für die Praktische Prüfung an: Terminbuchung
Falls Du die Praktische Prüfung nicht in Deinem Wohnkanton ablegen möchtest, kannst Du beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons ein Gesuch zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton einreichen.
Beispiel: Du bist im Kanton Graubünden angemeldet, lebst jedoch als Wochenauenthalter im Kanton Bern. Wenn Du nun die Praktische Prüfung im Kanton Bern ablegen möchtest, stellst Du ein Gesuch ans Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden.
Du erhältst Deinen Führerausweis nach bestandener Prüfung per Post. Die Beschränkung auf 35kW kannst Du nach zweijähriger, klagloser Fahrpraxis aufheben lassen.
Nach bestandener praktischer Prüfung musst Du innerhalb von 3 Jahren die beiden WAB-Kurse besuchen. Empfohlen ist, innerhalb von 6 Monaten den ersten Zweiphasenkurs WAB 1 zu absolvieren.
Falls Du Deine Natelnummer angegeben hast, werden wir Dich 4 Wochen vor Ablauf der Frist zusätzlich zum E-Mail auch per SMS erinnern.
Nach bestandener praktischer Prüfung kannst Du den zweiten Zweiphasenkurs WAB 2 freiwillig absolvieren.
Falls Du Deine Natelnummer angegeben hast, werden wir Dich 4 Wochen vor Ablauf der Frist zusätzlich zum E-Mail auch per SMS erinnern.
Stelle beim Strassenverkehrsamt frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe ein Gesuch um die Erteilung eines unbefristeten Führerausweises. Das Gesuchsformular bekommst Du vom WAB-Kursveranstalter.
Du machst den Nothelfer-Kurs. Die Ausbildung dauert ca. 10 Stunden. Der Nothelfer-Ausweis ist 6 Jahre gültig. Der Kurs kann schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden.
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Du musst bei einem anerkannten Optiker den Sehtest machen, falls Dein letzter Sehtest älter als 2 Jahre ist. Wenn du schon einen Ausweis in einer anderen Kategorie hast, für den Du einen Sehtest machen musstest, dann gilt dieser Sehtest auch heute noch, sofern er nicht vor mehr als 2 Jahren gemacht wurde.
Du brauchst:
» Fülle das Gesuchsformular aus
Bringe das Gesuchsformular persönlich zum Strassenverkehrsamt oder zur Einwohnerkontrolle. Nothelferausweis, schweizerische Identitätskarte bzw. Ausländerausweis jeweils im Original nicht vergessen. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 25. Geburtstag gestellt werden
Wenn Du bereit bist, dann melde Dich per Internet für die Theorieprüfung an: Terminbuchung
Du erhälst den Lernfahrausweis per Post.
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig und verlängert sich um 12 Monate, nachdem Du die Grundschulung (Motorrad Grundkurs) gemacht hast.
Du absolvierst innerhalb von 4 Monaten die Grundschulung (12 Stunden) bei einer Motorrad-Fahrschule. Danach verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Du absolvierst bei einer Fahrschule den Verkehrskundeunterricht: Fahrschulen mit Verkehrskundeunterricht
Es ist empfohlen, den Verkehrskundeunterricht begleitend zu den Fahrstunden zu besuchen, also nicht vor der ersten Fahrstunde den Verkehrskundeunterricht vollständig zu absolvieren. Du kannst Dich zum Beispiel nach 5 Fahrstunden für den Verkehrskundeunterricht anmelden.
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Im Schweizer Fahrlehrervergleich findest Du über 5000 Angebote für Fahrstunden. Du kannst komfortabel die verschiedenen Angebote vergleichen: Erster Eindruck des Fahrlehrers, Angebot, Preise und Bewertungen.
Für Deine Ausbildung sind Einzel-Fahrstunden nicht obligatorisch. Dennoch kann es sich durchaus lohnen, Einzel-Fahrstunden zu besuchen und den Umgang mit dem Fahrzeug und dem Verkehr zu verbessern.
Melde Dich per Internet für die Praktische Prüfung an: Terminbuchung
Falls Du die Praktische Prüfung nicht in Deinem Wohnkanton ablegen möchtest, kannst Du beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons ein Gesuch zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton einreichen.
Beispiel: Du bist im Kanton Graubünden angemeldet, lebst jedoch als Wochenauenthalter im Kanton Bern. Wenn Du nun die Praktische Prüfung im Kanton Bern ablegen möchtest, stellst Du ein Gesuch ans Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden.
Du erhältst Deinen Führerausweis nach bestandener Püfung per Post.
Nach bestandener praktischer Prüfung musst Du innerhalb von 3 Jahren die beiden WAB-Kurse besuchen. Empfohlen ist, innerhalb von 6 Monaten den ersten Zweiphasenkurs WAB 1 zu absolvieren.
Falls Du Deine Natelnummer angegeben hast, werden wir Dich 4 Wochen vor Ablauf der Frist zusätzlich zum E-Mail auch per SMS erinnern.
Nach bestandener praktischer Prüfung kannst du freiwillig den zweiten Zweiphasenkurs WAB 2 absolvieren.
Falls Du Deine Natelnummer angegeben hast, werden wir Dich 4 Wochen vor Ablauf der Frist zusätzlich zum E-Mail auch per SMS erinnern.
Stelle beim Strassenverkehrsamt frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe ein Gesuch um die Erteilung eines unbefristeten Führerausweises. Das Gesuchsformular bekommst Du vom WAB-Kursveranstalter.